Sport und Bewegung für Lehramt (GHS, RS)
Sport und Bewegung im Rahmen der Gesundheitsförderung
Sport und Bewegung im Rahmen der Frühen Bildung
Das Fach Sport und Bewegung kann im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grund-, Haupt-, und Realschulen studiert werden (vgl. Studien-Ordnung).
Eingangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium des Faches Sport wird an allen Hochschulen des Landes eine Sporteingangsprüfung verlangt, die nur ein Mal im Jahr (Ende Mai/Anfang Juni) stattfindet. Bewerbungsschluss ist 15. Mai.
Auf Antrag und Nachweis gleichwertiger Prüfungsleistungen (PFS-Abschluss, bestandene Aufnahmeprüfungen an einer Universität oder PH BW, Gymnastiklehrer, wird die Eingangsprüfung erlassen) wird die Sporteingangsprüfung erlassen. Bei anderen bestandenen Eingangsprüfungen (andere Bundesländer) erfolgt eine Überprüfung auf Gleichwertigkeit (Einzelfallprüfung). Informationen zum Sporteingangstest sind im Studierenden Sekretariat erhältlich oder unter www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/bewerbung_und_zulassung.
Anforderungen im Studium
Das Studium setzt sich aus Fachwissenschaft und fachdidaktischer Praxis zusammen. Diese Fachbesonderheit führt in den Grundstudiengängen zu folgenden Prüfungsarten:
Bereich Fachwissenschaft
Bereich Praxis
![]() |
Abteilungsleiter Prof. Dr. Dr. Axel Horn Zimmer: Sh 005 |
![]() |
Sekretariat Dagmar Faehrmann |
![]() |
Sekretariat Anette Pöttger |
Lehrende im Fach Sport
Aufnahmeprüfung
im Fach Sport
- Geräteturnen
4 Beispiele als Video-Sequenzen:
Wichtig fürs Öffnen
der Video-Dateien:
Bitte mit einem
„Maus-Rechtsklick“
den „Download-Link“
auswählen und mit
'Ziel speichern unter'
auf Ihre Festplatte speichern.