Für Studierende in einem grundständigen Studiengang, konsekutiven Masterstudiengang oder Erweiterungsstudiengang werden Studiengebühren in Höhe von 500 € erhoben.
Zu den einzelnen Regelungen hinsichtlich der Befreiungs- bzw. Erlassmöglichkeiten, Beurlaubungen, Exmatrikulation, Finanzierungsmöglichkeiten der Studiengebühren sowie der Rückerstattung der Studiengebühren, beachten Sie bitte unsere Informationen zu den Studiengebühren.
Hier einige Kurzinformationen zu den Studiengebühren in einem grundständigen Studiengang, konsekutiven Masterstudiengang oder Erweiterungsstudiengang hinsichtlich der Neuregelungen durch die Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes ab dem Sommersemester 2009:
Für den Diplomaufbaustudiengang Erziehungswissenschaft, den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration und den Masterstudiengang Bildungswissenschaften hat die Pädagogische Hochschule eine Satzung beschlossen. Danach sind für diese Studiengänge ebenfalls Studiengebühren in Höhe von 500 € zu zahlen.
Zu eventuellen Befreiungsmöglichkeiten zu diesen Studiengängen beachten Sie bitte die hochschuleigene Satzung vom 07.05.2009.
Beachten Sie bitte, dass sämtliche Anträge auf Befreiung von den Studiengebühren bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit zu stellen sind.
Bei weiteren Fragen zum Thema Studiengebühren oder für die Abgabe der Anträge für die Befreiung von den Studiengebühren, Feststellungsbescheid und Antrag auf Darlehen wenden Sie sich bitte an unser Studierendensekretariat.
Bei Fragen direkt zum Darlehen von der L-Bank wenden Sie sich bitte direkt an die L-Bank.
Hotline Studienfinanzierung (L-Bank)
| Telefon: | 0800 66 45 866 |
| Mo – Do | 09:00 – 17:00 Uhr |
| Fr | 09:00 – 15:00 Uhr |
| Fax: | 0721 150-3071 |
| E-Mail: | studienfinanzierung@l-bank.de |
Pädagogische Hochschule
Schwäbisch Gmünd
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd
| Telefon: | 07171 983-209 |
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