Bis 22.08.2013 versendet die Hochschule die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide im Hauptverfahren. Falls ein Nachrück-Verfahren stattfindet, werden die Bescheide voraussichtlich am 16.09.2013 versandt.
Wenn Sie Ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd aufnehmen wollen, müssen Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid festgesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation) stellen. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, d. h. die Zulassung erlischt, wenn der Termin versäumt wird. Beachten Sie dabei unbedingt, dass der Eingang bei der Hochschule und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich ist!
Bevor Sie den Antrag auf Einschreibung ausfüllen, drucken Sie sich bitte alle erforderlichen Formulare und Infos zur Einschreibung aus.
Aktuelle Einschreibunterlagen zur Immatrikulation stehen ab Anfang August 2013 als Downloads zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Immatrikulationsantrag mit den entsprechenden Unterlagen kann übersandt oder im Studierendensekretariat (Raum: A 020) während der Öffnungszeiten persönlich abgegeben werden.
Kann die Einschreibefrist aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.
Beachten Sie bitte, dass die Einschreibung (Immatrikulation) nur erfolgen kann, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und der Semesterbeitrag eingegangen ist.
Nach erfolgter Einschreibung können Sie mittels unseres Online-Dienstes Ihre Studienbescheinigungen selbst erstellen. Das hierfür benötigte Passwort wird Ihnen zugesandt.
Der Studienausweis wird Ihnen nach erfolgter Immatrikulation zugesandt.
Downloads