Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Nach den einschlägigen Gesetzesvorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz haben Hochschulen, wie andere Unternehmen/Betriebe auch, u.a. in ihrer Rolle als Arbeitgeber, die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder (Beschäftigte, Studierende, Besucher).

Durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhütet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewehrt und die Arbeit menschengerecht gestaltet werden. Die Vermeidung der Gefahren an der Quelle steht dabei an erster Stelle. Dabei bedient man sich insbesondere

  • der Sicherheitstechnik, z.B. Einsatz von sicheren technischen Arbeitsmitteln und Bereitstellung sicherer Arbeitsstätten
  • der Arbeitsmedizin, z.B. arbeitsmedizinische Vorsorge
  • der Ergonomie, z.B. menschengerechte Gestaltung der Arbeitsmittel und -verfahren
  • der Arbeitshygiene, z.B. sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • der Arbeitsorganisation, z.B. Schaffung einer Arbeitsschutzorganisation und Regelung der Arbeitsabläufe, der Arbeitszeit sowie der Verantwortung

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. An der PHSG wird dies insbesondere durch den Arbeitsschutzausschuss und die Delegationskette gewährleistet.

Ein weiteres Grundlagengesetz im Arbeitsschutz ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen. Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei. Die allgemeinen Vorschriften des ASiG werden durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2) konkretisiert.

Die zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Im Anschluss an die Ermittlung der Gefährdungsfaktoren zielt die Gefährdungsbeurteilung darauf ab, sinnvolle und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. An der PHSG wird die Gefährdungs-beurteilung mit dem EDV-Programm „GefBU“ durchgeführt. Hiermit erfolgt eine gute und übersichtliche Dokumentation über alle Fachbereiche.

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Durch die Pflichtenübertragung werden Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf Personen übertragen. Hierzu zählen u.a. die Unterweisungen von Beschäftigten, so dass sie Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und darauf sachgerecht reagieren können. Voraussetzung für eine regelgerechte Unterweisung ist eine passgenaue Ausrichtung auf die jeweiligen Arbeitssituationen im Betrieb.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Kommunen und das Land in Baden-Württemberg, d.h. auch für unsere Hochschule. Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.