FAQ - Häufig gestellte Fragen

Prüfungen

  • Alle Termine und Informationen zur Online-Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

  • Bitte melden Sie sich bei Problemen umgehend (und noch während der Anmeldefrist!) im Prüfungsamt bei Herrn Kaufmann 07171/983-241 oder per Mail unter Online-Pruefungsverwaltung(at)ph-gmuend.de
  • Nach der Anmeldefrist sind keine Nachmeldungen mehr möglich!

Leider sind nachträgliche Anmeldungen zu Prüfungen, nach Ablauf der Anmeldefrist, unter keinen Umständen mehr möglich!

  • Die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

  • Die Studien- und Prüfungsordnung Lehramt PO 2015 besteht aus 3 Modulhandbuchversionen (MHB):
    Bachelor Grundschule und Sekundarstufe 1: Version 2015, 2018, 2020
    Master Grundschule und Sekundarstufe 1: Version 2015, 2020
  • Eine Anleitung finden Sie Anleitung hier

  • Die Anleitung und die Attestvorlage finden Sie hier.

Noteneintragung

  • Nach der Klausurwoche erhalten wir sehr viele Notenmeldungen. Bitte haben Sie etwas Geduld, bis alle Leistungen im LSF verbucht sind.
  • Wenn die Leistung bereits vor einigen Semestern erbracht wurde, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihren Prüfer/innen, da uns dann die Leistung noch nicht vorliegt.

  • Seit einigen Semestern ist es möglich, dass Prüfer/innen die Leistungen direkt ins LSF eintragen können. Wir vom Prüfungsamt benötigen jedoch die Notenmeldung trotzdem um die ECTS-Punkte generieren zu können. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Prüfer/innen, mit der Bitte die Leistungen ans Prüfungsamt zu melden.

  • Das Formular „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“ finden Sie unter

  • Es ist strengstens untersagt, Leistungen für den Masterstudiengang Lehramt zu erbringen, solange Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben.

(§22 Abs. 3 StudPO LA Master GS / §23 Abs. 3 StudPO Master LA Sek I) Auch wenn Sie bereits doppelt eingeschrieben sind, dürfen Sie sich zu keinen Prüfungen für den Masterstudiengang anmelden und auch keine Leistungen oder Teilnahmescheine erbringen. Alle Leistungen werden ausnahmslos gelöscht!

  • Eine nachträgliche Meldung der Leistungen von den Prüfer/innen ist nicht gestattet und kann rechtliche Folgen haben!

Zeugnisunterlagen

  • Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Bestehensbescheinigung automatisch innerhalb von zwei Wochen. Während der Übergangsphase in den Vorbereitungsdienst (März) werden die Bestehensbescheinigungen i.d.R. täglich erstellt und verschickt.
  • Bitte sehen Sie davon ab, Rückfragen an das Prüfungsamt zu stellen, da die Erstellung dann jedes Mal unterbrochen werden muss und alles länger dauert.

  • Sie erhalten ihre Zeugnisunterlagen nach 12 Monaten im Vorbereitungsdienst. Bitte reichen Sie dazu den Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen sowie die Bescheinigung der 60 ECTS-Punkte aus dem Vorbereitungsdienst im Prüfungsamt ein.

  • Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von vier Wochen. Während der Übergangsphase in den Vorbereitungsdienst (März) werden die Zeugnisunterlagen i.d.R. täglich erstellt und verschickt.

Bachelor- und Masterarbeiten

  • Alle Informationen zur Anmeldung, Zulassung und Abgabe finden Sie hier.

  • Alle Informationen zur Anmeldung, Zulassung und Abgabe finden Sie hier.

  • Alle Hinweise finden Sie hier.

  • Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Verlängerung der Bearbeitungszeit
    • aufgrund von Krankheit ausschließlich das differenzierte ärztliche Attest, dieses finden Sie hier
    • aufgrund von triftigen Gründen ausschließlich den formlosen Antrag, diesen finden Sie hier

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder ärztliche Atteste nur mit Diagnose und/oder Diagnoseschlüssel ohne Befundtatsachen werden nicht akzeptiert!

  • Eine Verlängerung der Anmeldefrist ist nicht möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund, terminliche Kollisionen mit externen Fristen (Vorbereitungsdienst etc. pp.) vorzubeugen.

Vorbereitungsdienst

  • Alle Informationen finden Sie hier.