Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen (PO 2003)
Eine Bewerbung für diesen Studiengang ist nicht mehr möglich.
Bei Studienbeginn optieren die Studierenden für eine der beiden Schularten Grundschule oder Hauptschule. Am Ende des sog. Fundamentums wird die Wahl des Stufenschwerpunkts endgültig getroffen. Der Abschluss qualifiziert für beide Schularten.
Der Grund- und Hauptschul-Lehramtsstudiengang ist in ein Fundamentum und ein anschließendes Hauptstudium gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit 6 Semester.
Das Fundamentum umfasst in der Regel zwei Semester, wobei neben dem Erziehungswissenschaftlichen Bereich die Fächer Deutsch und Mathematik (obligatorisch) und ein weiteres Fach (wählbar) zu studieren sind.
Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf. Es müssen ein Hauptfach sowie zwei Fächer aus einem Fächerverbund (Leitfach und affines Fach, siehe Tabelle auf der nächsten Seite) gewählt werden. Hauptfach, Leitfach und affines Fach unterscheiden sich bezüglich der Anzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden und damit in der Breite und Tiefe der Studieninhalte. Deutsch oder Mathematik und das im Fundamentum studierte Fach werden weiter geführt, eines dieser Fächer als Leitfach, eines der beiden anderen und ein neu gewähltes oder die beiden anderen als Hauptfach und affines Fach. Die Fächer, die Sie im Hauptstudium zu studieren gedenken, geben Sie bereits bei der Bewerbung an.
Im Anschluss an das Hochschulstudium ist ein Referendariat von drei Unterrichtshalbjahren an einem Staatlichen Seminar für schulpraktische Ausbildung abzuleisten. Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (1. Februar).
Erweiterungsprüfung
Im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen können Erweiterungsprüfungen in den Prüfungsfächern des Fachwissenschaftlich-fachdidaktischen Bereichs abgelegt werden.
Außerdem ist ein Erweiterungsstudium in Informatik / Datenverarbeitung, in Medienpädagogik, in Interkulturelle Erziehung, in Gesundheitsförderung sowie in Beratung möglich.
Für Grund- und Hauptschulstudierende im Stufenschwerpunkt „Grundschullehramt" sowie für bereits qualifizierte Grundschullehrkräfte besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem erweiterten Studienangebot „Frühe Bildung".
Hauptfach | Fächerverbund zu belegen sind 1 Leitfach und 1 affines Fach aus dem gleichen Verbund | ||||||
Bilogie
| Verbund Ästhetische Erziehung Mathematisch-naturwissenschaftlicher Sozialwissenschaftlicher Fächerverbund Verbund Sprache |
Hauptfächer und Fächerverbünde im Grund- und Hauptschul-Lehramtsstudium
Eignungs- / Eingangsprüfungen für Kunst, Musik und Sport
Wer Kunst, Musik oder Sport im Lehramtsstudium wählt, kann zum Studium nur zugelassen werden, wenn sie/er die vorgeschriebene Eignungsfeststellungsprüfung bestanden hat.
- Eignungsprüfung Kunst und Musik
Die Eignungsfeststellungsverfahren werden zu jedem Semester durchgeführt.
Der Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für Bewerbungen zum Wintersemester ist im Fach Kunst bei der Pädagogischen Hochschule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, bis spätestens 1. Juni und im Fach Musik bis spätestens 1. Juni zu stellen.
Für eine Teilnahme zum Sommersemester ist im Fach Kunst der Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren bis 1. November und im Fach Musik bis spätestens 1. November einzureichen. - Eingangsprüfung Sport
Die Sporteingangsprüfung wird grundsätzlich nur einmal jährlich durchgeführt.
Der Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren muss der Pädagogischen Hochschule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, bis spätestens 15. Mai vorliegen.