Informationen zu Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie
Die PH Schwäbisch Gmünd empfiehlt das Tragen von Masken in den Räumen der Hochschule. Die Masken sollten nur abgenommen werden,
- wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern dauerhaft eingehalten werden kann,
- wenn sich ein CO2-Melder im Raum befindet und/oder regelmäßig gelüftet wird.
Bitte handeln Sie weiterhin verantwortungsvoll!
Verordnungen und Hygienekonzepte
- Coronaverordnung BW
- CoronaVO Studienbetrieb
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) - Hygienekonzept des Studierendenwerkes Ulm für die Mensa an der PH SG