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Sexualisierte Gewalt muss Pflichtthema in der Lehrkräftebildung werden
Auf Basis der Studienergebnisse formulieren Glaser und Gebrande drei zentrale Ansatzpunkte, an denen die Lehrkräftebildung ansetzen muss: verpflichtendes Qualifikationsziel im Studium, regelmäßiges Angebot in der Fortbildung und Kompetenzanforderung an Schulleitungen. Das Wissen über die Dynamiken sexualisierter Gewalt sowie Handlungskompetenzen im Kinderschutz sollen fester Bestandteil der bildungswissenschaftlichen Module in der Lehrkräfteausbildung werden – für alle angehenden Lehrkräfte, nicht nur für einzelne Schwerpunktsetzungen. Auch für bereits im Beruf stehende Lehrkräfte müsse das Thema fester und wiederkehrender Bestandteil der Fortbildung sein, um Handlungssicherheit im Schulalltag zu schaffen. Da der Fallstudie zufolge Schulleitungen eine Schlüsselrolle einnehmen – etwa beim Umgang mit Meldungen und Verdachtsfällen –, soll entsprechendes Wissen künftig explizit im Anforderungsprofil von Schulleiterinnen und Schulleitern verankert werden.
Ergänzend verweisen die Wissenschaftlerinnen auf fachdidaktische Herausforderungen, etwa im körpernahen Unterrichten in Fächern wie Kunst, Musik und Sport, sowie auf den Überprüfungsbedarf bestehender pädagogischer Praxis, etwa im Umgang mit Schulabsentismus. Voraussetzung dafür sei eine umfassende institutionelle Aufarbeitung bisheriger Fälle. Klare Handlungsleitfäden an Schulen und eine verbindliche Qualifikation von Lehrkräften in Aus- und Weiterbildung bildeten, so die Referentinnen, die Grundlage dafür, dass aus Mitwissen um Vorfälle nicht – wie in der Studie mehrfach belegt – stilles Mittun wird.
Die Gmünd Ulm School of Education (GUSE) will mit weiteren Veranstaltungsformaten an diese Forderungen anknüpfen und den fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Lehrkräftebildung und schulischer Praxis fortsetzen.