Semester-Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms (SMP)

Sie möchten eine längere Zeit im Ausland verbringen und gleichzeitig Praxiserfahrungen sammeln?

Sie möchten ein anderes Bildungssystem und den Arbeitsalltag in einem fremden Land hautnah kennen lernen und Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern?

Dann ist ein Erasmus+ Praktikum genau richtig für Sie!

Studierende (und "frischgebackene" Absolventinnen und Absolventen) können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. 


Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland:  

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
  • Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende
  • Sonderzuschüsse für ErstakademikerInnen

 

Fördersätze:

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").

Europaweit gelten die folgenden monatlichen Beträge für drei Ländergruppen für Praktikumsaufenthalte (SMP):

Gruppe 1
monatlich
750 Euro:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Luxemburg, Lichtenstein, Norwegen, Schweden.
Gruppe 2
monatlich
690 Euro:
Österreich, Belgien, Griechenland, Niederlande, Malta, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3
monatlich
640 Euro:
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Serbien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Türkei, Kroatien.

Alle Studierenden eines Förderjahres und einer Ländergruppe erhalten die gleichen Fördersätze.

Auch wenn Großbritannien aufgrund des Brexit nicht mehr am Erasmus+ Programm teilnimmt, können Praktika in begrenztem Umfang mit Erasmus+ gefördert werden. Dies gilt auch für Aufenthalte in der Schweiz. Die Förderhöhe beträgt bei beiden Ländern 750.- Euro pro Monat.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren für Visa bei Praktika in UK sehr aufwändig und leider auch kostenintensiv ist. Deshalb ist derzeit auch das Teaching Assistant-Programm für Englisch-Studierende der PH Schwäbisch Gmünd in Wales leider ausgesetzt.


Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum:  

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Das Praktikum muss mindestens zwei Monate dauern
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • Praktika an deutschen Auslandsschulen sowie an Einrichtungen wie dem Goethe-Institut sind möglich!

 

Antragsverfahren und Auswahl:

Wenn Sie die schriftliche Zusage Ihrer Praktikumseinrichtung erhalten haben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamt der PH ein:  

  • Vollständig (am PC) ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben (je nach Zielland und Arbeitssprache auf Englisch)
  • Lebenslauf und Foto
  • Kopie Abiturzeugnis
  • Kopie Studienübersicht aus LSF
  • Kopie Gutachten ISP (sofern Sie Lehramt studieren und das ISP bereits absolviert haben)
  • Schriftliche Zusage der Praktikumseinrichtung (mit Angabe des genauen Zeitraums und der Adresse der Praktikumseinrichtung)  

Sie werden daraufhin zu einem Interview eingeladen. Die Entscheidung über die Förderbarkeit des Praktikums trifft das Akademische Auslandsamt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern Ihres Studiengangs aufgrund der akademischen und persönlichen Eignung sowie aufgrund der Motivation. Nach der Zusage erhalten Sie direkt vom Akademischen Auslandsamt alle wichtigen Dokumente für die Förderung sowie ein Merkblatt.


Auswahlkriterien:  

  • Fachliche und persönliche Eignung
  • Leistungen im bisherigen Studium (bei Bewerbungen in einem frühen Studienabschnitt werden auch schulische Leistungen berücksichtigt)
  • Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
  • Soziale und interkulturelle Kompetenz
  • Engagement außerhalb des Studiums    

 

Bewerbungsfristen:

Für selbst organisierte Praktika können jederzeit Förderanträge gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel stattfinden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes beim Akademischen Auslandsamt eingehen.

 

Verpflichtender Sprachtest:

Die Europäische Kommission stellt mit OLS (Online Language Programm) ein kostenloses Sprachenlern-Programm für die meisten europäischen Sprachen zur Verfügung. Auf dieser Plattform ist nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität ein Online-Sprachtest in der Arbeitssprache zu absolvieren. Dieser Test ist für alle Studierenden / Graduierten verpflichtend, jedoch stellt er kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm dar und gilt nicht für Muttersprachler. Das Ergebnis dieses Sprachtests dient als Einstufungsbasis für den individualisierten Sprachkurs auf OLS, den jeder Erasmus+ Teilnehmende freiwillig absolvieren kann.

 

Erasmus+ Studierendencharta:

Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus-Studierenden-Charta" geregelt, die auf dieser Website heruntergeladen werden kann.

 

Zusatzförderung:

Mit dem Programm Erasmus+ sollen künftig Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness sowie Nachhaltigkeit gefördert werden. Daher wurden die Zielgruppen für eine Erasmus+ Zusatzförderung ab dem akademischen Jahr 2022/23 ausgeweitet. Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können unter bestimmten Bedingungen künftig weitere Gruppen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.

Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Euro zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden. Eine gute Möglichkeit dazu bietet z.B. der neue Interrail Pass Erasmus+, der es Erasmus+ Teilnehmenden erlaubt, innerhalb von sechs Monaten an 4 oder 6 Tagen innerhalb Europas mit der Bahn zu reisen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Die detaillierten Förderkriterien für alle oben genannten Zusatzförderungen finde Sie auf unserem „Infoblatt Zusatzförderung“. (PDF, 153 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

Berichte:

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.


Was sonst noch wichtig ist:  

  • Bitte beachten Sie auch die Möglichkeiten des PAD mit seinen Assistant Teacher Programmen. (www.kmk-pad.org
  • Wegen der Anerkennung des Auslandsaufenthalts als Praktikum wenden Sie sich bitte direkt an die schulpraktische Abteilung (bzw. bei Bachelor- und Masterstudiengängen an Ihre Studiengangsleitung).
  • Für die Zeit Ihres Praktikums-Semesters können Sie einen Antrag auf Beurlaubung aufgrund eines Auslandsaufenthaltes stellen. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Fristen.
  • Falls Sie das Praktikum nach Ihrem ISP durchführen, kann Ihnen das Auslandspraktikum nach Absprache mit der Abteilung Schulpraxis als Professionalisierungspraktikum anerkannt werden.
  • Eine Förderung ist auch noch innerhalb des ersten Jahres nach Ihrem Abschluss an der PH möglich. Der Antrag auf Förderung muss jedoch gestellt werden, solange Sie noch immatrikuliert sind. 
  • In den meisten Fällen benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Allerdings reicht es meist, Ihr deutsches Führungszeugnis übersetzen zu lassen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Praktikumsstelle darüber.
  • Sie müssen während Ihres Praktikums selbst Sorge um Ihren Versicherungsschutz tragen (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung).
  • Verschiedene Studierendengruppen können zusätzliche Mittel beantragen (s.o. „Zusatzförderung“).
  • Mit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich aus dem regulären Erasmus+ Programm ausgeschieden. Praktika in UK sind zwar grundsätzlich noch möglich, jedoch aufgrund der Visa-Bedingungen schwer umzusetzen.

Weitere Informationen

NEU: Praktikumsdatenbank für PH-Studierende auf Moodle!

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