ERASMUS+ Mobilität zu Unterrichts- und Weiterbildungszwecken (STA und STT)
Auch für Lehrende und Verwaltungspersonal bietet das Akademische Auslandsamt Hilfestellung beim internationalen Austausch.
Lehrende haben die Möglichkeit ...
- ... im Rahmen des Erasmus+ Programms an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen zu lehren oder (als Angehörige der Verwaltung) einen Fortbildungsaufenthalt in der entsprechenden Abteilung zu absolvieren.
- ... Lehrende oder Verwaltungsangehörige von unseren Erasmus+ Partnerhochschulen einzuladen und in ihre Arbeit einzubinden.
- ... internationale Lehr- und Forschungskontakte, z. B. über die Comenius-Association, zu knüpfen und sich an internationalen Projekten zu beteiligen.
- ... auch Kontakte zu unseren außereuropäischen Partnern zu knüpfen.
- ... in Absprache mit dem Akademischen Auslandsamt und der Hochschulleitung selbst Hochschulpartnerschaften zu initiieren.
Mobilität zu Unterrichtszwecken
Lehrende der Hochschule können in Erasmus+ für einen Aufenthalt an einer Hochschule in einem Land, das am ERASMUS+ Programm teilnimmt, gefördert werden. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (60 Tage) exklusive An- und Abreise; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche bzw. je angefangener Woche.
Lehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehrende, wissenschaftsunterstützendes Personal und Verwaltungsangehörige) in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele):
- Hospitationen
- "Job Shadowing"
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Fördervoraussetzungen:
Erasmus+ fördert Gastdozenturen und Personalmobilität an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Zudem muss vor der Mobilität zwischen der entsendenden und aufnehmenden Einrichtung eine inter-institutionelle Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen worden sein. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt.
Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Vor Antritt der Reise muss eine Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte (Staff Mobility for Teaching - Mobility Agreement) zwischen der Lehrperson, der aufnehmende Hochschule sowie der PH Schwäbisch Gmünd geschlossen worden sein (siehe unten).
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Lehrende und Verwaltungsangehörige mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (Incoming-Mobilität)
Finanzielle Förderung
Fahrtkosten:
Die Stückkosten für die Fahrt werden mit Hilfe des Entfernungsrechners der EU Kommission berechnet. Die angezeigte Distanz im Rechner entspricht der einfachen Entfernung.
Durch eine finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Je nach errechneter Entfernung ergeben sich folgende Stückkosten:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) | erhöhter Betrag bei Green Travel |
---|---|---|
< 100 km | entfällt | _ |
100 – 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 – 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 – 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 – 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 – 7.999 km | 820 EUR | _ |
8.000 km und mehr | 1.100 EUR | _ |
Individuelle Unterstützung je Aufenthaltstag:
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bescheinigung der Gasthochschule mit Beginn und Ende des Aufenthalts und mit Angaben über die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage.
Die Mindestdauer für ST beträgt 2 Arbeitstage. Reisetage zählen nicht zur Aufenthaltsdauer, es sei denn, an ihnen wird auch gearbeitet. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen kann auch ein zusätzlicher Reisetag finanziell gefördert werden.
Folgende (deutschlandweit gültigen) Tagessätze sind vorgegeben:
Zielland | Stückkosten je Tag pro TeilnehmerIn bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten je Tag und pro TeilnehmerIn vom 15. bis 60. Tag der Aktivität |
---|---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 128 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Ablauf
Lehrende und Verwaltungsangehörige, die sich für eine Förderung im Rahmen des ERASMUS+ Programms bewerben, reichen einen Entwurf des geplanten Mobilitätsprogramms beim Akademischen Auslandsamt der PH Schwäbisch Gmünd ein (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte). Dieses Programm sollte zusammen mit der aufnehmenden Hochschule erstellt worden sein. Sollten mehr Anträge eingereicht werden, als Fördermittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Förderung in der Reihenfolge des Eingangs der Mobilitätsvereinbarung. Gegebenenfalls kann die finanzielle Förderung auf max. 5 Arbeitstage beschränkt werden, um möglichst viele Teilnehmende fördern zu können. Vor der Abreise muss das endgültige Programm beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Bei der Unterzeichnung der notwendigen Erasmus-Dokumente und bei der Buchung der Reise muss ein von der Hochschule genehmigter Dienstreiseantrag vorliegen.
Das aktuelle Formular für die Mobilitätsvereinbarung für Lehrauftenthalte (Staff Mobility for Teaching – Mobility Agreement) erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Nach Abschluss der Mobilität reichen die Lehrenden bzw. Verwaltungsangehörigen einen Bericht über ein Online-Portal ein, zu dem sie automatisch Zugang erhalten. Außerdem reichen sie gemeinsam mit dem Dienstreiseantrag einen Nachweis ein, dass die Reise tatsächlich stattfand (Hotelrechnung, Boarding Pass, etc.) (Originalbelege oder Kopien), beim Akademischen Auslandsamt ein.
Ziele des Programms
- verbesserte Kompetenzen im eigenen Tätigkeitsbereich
- besseres Verständnis für globale Methoden, Strategien und Strukturen
- verbesserte Fähigkeit, Modernisierung und internationale Öffnung der eigenen Bildungseinrichtung voran zu treiben
- gewachsenes Verständnis für Verbindungen zwischen formaler und nicht-formaler Bildung und dem Arbeitsmarkt
- gesteigerte Qualität der Arbeit und der Aktivitäten für Studierende
- verbessertes Verständnis und Ansprechbarkeit bezüglich sozialer, sprachlicher und kultureller Diversität
- gesteigerte Fähigkeit, die Bedürfnisse von benachteiligten Personen anzusprechen
- Unterstützung und Förderung von Mobilität von Studierenden
- verbesserte Karriereaussichten
- verbesserte Fremdsprachenkenntnisse
- gesteigerte Motivation und Zufriedenheit in der alltäglichen Arbeit
Sie möchten gemeinsam mit einer Studierendengruppe eine Partnerhochschule besuchen?
Das Erasmus-Programm bietet seit kurzem auch für Studierende die Förderung von Kurzzeitaufenthalten an Partnerhochschulen an (mindestens 5 Tage, mindestens 3 ECTS und mit verpflichtender virtueller Einbettung). Dieses Format eignet sich sehr gut, mit einer Partnerhochschule ein gemeinsames Kompaktseminar durchzuführen. Besonders interessant sind die sog. Blended Intensive Programme (BIP), bei denen mindestens 3 Hochschulen ein Kompaktseminar durchführen. Lehrende, die ein solches Projekt planen, wenden sich für weitere Informationen bitte direkt an das Akademische Auslandsamt.