Ethikantrag

Die Ethikkommission der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd prüft und bewertet auf Antrag Forschungsvorhaben aus moralischer, rechtlicher und sozialer Sicht hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde sowie der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden, und gibt Stellungnahmen zu einzelnen Forschungsvorhaben ab.

Eine Verpflichtung zur Einholung eines Ethikvotums der Ethikkommission besteht grundsätzlich nicht. Lediglich in den folgenden drei Fällen sollte ein Antrag gestellt werden:

  • Wenn die Studienleiterin/der Studienleiter Bedenken hinsichtlich der Erfüllung ethischer Richtlinien hat.
  • Wenn eine Publikation der Studie in einer Zeitschrift angestrebt wird, welche ein Ethikvotum verlangt.
  • Wenn der Finanzierungspartner (z.B. Drittmittelgeber) ein Votum verlangt.

Bitte beachten Sie die Handreichung für Antragsteller*innen und nutzen Sie die vorgegebenen Antragsformulare, die Sie jeweils im Downloadbereich finden.

Anträge sind mindestens zwei Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin der Ethikkommission digital einzureichen. Die Sitzungstermine finden Sie in der Übersicht der Gremientermine unter https://www.ph-gmuend.de/die-ph/aktuelles/gremientermine.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Forschungsreferentin.

Weitere Informationen erteilt:

Forschungsreferentin
Dr. Martina Schmette

Telefon: +49 7171 983-418
E-Mail: martina.schmette(at)ph-gmuend.de