Ethikkommission
Die Ethikkommission der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd prüft und bewertet auf Antrag Forschungsvorhaben aus moralischer, rechtlicher und sozialer Sicht hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde sowie der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden, und gibt Stellungnahmen zu einzelnen Forschungsvorhaben ab.
Eine Verpflichtung zur Einholung eines Ethikvotums der Ethikkommission besteht grundsätzlich nicht. Lediglich in den folgenden drei Fällen sollte ein Antrag gestellt werden:
- Wenn die Studienleiterin/der Studienleiter Bedenken hinsichtlich der Erfüllung ethischer Richtlinien hat.
- Wenn eine Publikation der Studie in einer Zeitschrift angestrebt wird, welche ein Ethikvotum verlangt.
- Wenn der Finanzierungspartner (z.B. Drittmittelgeber) ein Votum verlangt.
Bitte beachten Sie die Handreichung für Antragsteller*innen und nutzen Sie die vorgegebenen Antragsformulare, die Sie jeweils im Downloadbereich finden.
Anträge sind mindestens drei Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin der Ethikkommission digital einzureichen.
Die Sitzungstermine im Sommersemester 2025
- Mittwoch, den 09.04.2025 von 16 bis 18 Uhr
- Mittwoch, den 07.05.2025 von 16 bis 18 Uhr
- Mittwoch, den 02.07.2025 von 16 bis 18 Uhr
Reichen Sie Ihre Ethikanträge bitte unter prorektorat-forschung@ph-gmuend.de ein.
Sollten Sie Rückfragen zu Ihrem Ethikantrag haben, wenden Sie sich bitte an die Forschungsreferentin.
Kontakt

Dr. Martina Schmette
Raum: Bahnhofplatz 1, G 1.14
Telefon: +49 7171 983-418
E-Mail:
martina.schmette@ph-gmuend.de
Forschungsreferentin