Habilitation

Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd ist eine wissenschaftliche Hochschule mit Habilitationsrecht. 

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre (Lehrbefähigung) in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.
Aufgrund erfolgreicher Habilitation verleiht die zuständige Fakultät die Lehrbefugnis für ein bestimmtes wissenschaftliches Fachgebiet oder Fach. 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation:

Die Zulassung zur Habilitation setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber 

  1. an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd, einer anderen Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes den Grad eines Doktors erworben hat;

  2. in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre des Habilitationsfaches ausgeübt hat;

  3. in der Regel eine mehrjährige schulpraktische Tätigkeit ausgeübt hat. Bezieht sich die Habilitation auf ein Fachgebiet, das nicht Schulfach ist und weder zur Allgemeinen noch zur Schulpädagogik gehört, kann der Habilitationsausschuss gleichwertige pädagogische Tätigkeiten anerkennen.