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Juniorprofessuren

Einführung / Präambel

Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd (PH SG) hat bereits in der Vergangenheit die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses regelmäßig in ihren Struktur‐ und Entwicklungsplänen (SEP) verankert. Sie hat schon früh die Möglichkeit der Junior‐Professur genutzt und u. a. auch einen „Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und akademischer Karriereweg nach der Promotion der PH Schwäbisch Gmünd“ im Senat verabschiedet. Mit dem SEP 2017 – 2021 wird die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses noch stärker strukturell verankert und durch ein Personalentwicklungskonzept ergänzt.

Im Zusammenhang mit den 2016 erweiterten Vorgaben des Landes in Bezug auf die Tenurierung von Juniorprofessuren beschloss der Senat in seiner Sitzung am 20. Juli 2016 im Rahmen des Qualitätssicherungskonzepts die Evaluationsatzung für Juniorprofessuren. Hierin wird u. a. Bezug genommen auf die an der PH SG bereits existierenden

  • Richtlinien zum Verfahren bei Berufungen von Hochschullehrer_innen
  • der Kurzübersicht für Berufungsverfahren (Ablaufschema)
  • den Leitfragen für einen gleichstellungsorientierten Verlauf von Berufungsverfahren
  • sowie die Verfahrenssatzung (einschl. Befangenheitsregelungen).

Somit ist ein Gesamtkonzept für die Qualitätssicherung von Berufungen und Evaluationen von Juniorprofessuren entstanden, das die Strukturen, das Verfahren und die Qualitätsstandards satzungsmäßig und transparent regelt.

Für die Besetzung von Tenure‐Track‐Professuren wird danach ein qualitätsgesichertes Berufungsverfahren, bei dem international ausgewiesene Gutachterinnen und Gutachter beteiligt werden, etabliert. Es wird dem für den Übergang auf eine dauerhafte Professur notwendigen Erfordernis einer erfolgreichen, qualitätsgesicherten Evaluierung nach Kriterien entsprochen, die bei der Berufung klar definiert und transparent sind.

Alle Phasen der Juniorprofessuren werden begleitet durch ein gezieltes Mentoring und spezielle Weiterbildungsangebote (u. a. auch Forschungskolloquien, Graduiertenakademie).

Das Qualitätssicherungskonzept und dessen nachfolgende Bestandteile bieten somit den Rahmen für einen transparenten Karriereweg, Verbindlichkeit von Evaluierungsergebnissen und höchsten Qualitätsstandards. Alle Unterlagen sind bereits vor der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen für etwaige Bewerbern_innen öffentlich zugänglich.

Das Qualitätssicherungskonzept wurde mit dem Schreiben des MWK vom 02.02.17 genehmigt.