Ombudspersonen
Laut §38 Abs. 4 S. 2 Landeshochschulgesetz sind alle promotionsberechtigten Hochschulen dazu verpflichtet, Ombudspersonen für Promovierende und deren Betreuer_innen zur Verfügung zu stellen. Die Ombudsperson versteht sich dabei als neutrale Instanz, die im Streit- oder Konfliktfall im Zuge der Arbeit an der Dissertationsschrift vermittelt und berät.
Prof. Dr. phil. habil. Egbert Witte
Abteilung: Allgemeine Pädagogik
E-Mail: egbert.witte@ph-gmuend.de
Prof. Dr. phil. Gabriele Hofmann
Abteilung: Musik
E-Mail: gabriele.hofmann@ph-gmuend.de