Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Richtlinien der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 1)

In der Fassung vom 11.02.04 


Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Die Redlichkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist Grundvoraussetzung für wissenschaftliche Arbeit. Fehlverhalten in der wissenschaftlichen Arbeit kann durch die Vorgabe von Rahmenbedingungen zwar nicht grundsätzlich verhindert, aber doch eingeschränkt werden.
Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung (siehe hierzu auch § 42 Abs. 2 PHG i. V. m. § 56 a UG) trifft die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Vorkehrungen, um mit Fällen von Fehlverhalten in der Wissenschaft angemessen umgehen zu können. Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 16.07.03, 29.10.03 und 11.02.04 Regelungen beschlossen, die Sie als PDF-Datei herunterladen können. 

Eine Ombudsperson berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über ein vermutetes Fehlverhalten in der Wissenschaft informieren.

Ombudsperson

Prof. Dr. Heike Eschenbeck
Tel.: +49 7171 983-408
E-Mail: heike.eschenbeck(at)ph-gmuend.de

Stellvertretende Ombudsperson:

Prof. Dr. Birte Dohnke
Telefon: +49 7171 983-212
E-Mail: birte.dohnke(at)ph-gmuend.de