Studienfinanzierung und BAföG

Die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit und gibt Informationen über Stipendien. Die Mitarbeiter*innen erklären Ihnen die Rechtslage, helfen beim Ausfüllen der Anträge und erläutern die Bescheide.

Kontakt:

Studierendenwerk Ulm, Abteilung Studienfinanzierung
E-Mail: bafoeg(at)studierendenwerk-ulm.de
Besucheradresse: Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
Postadresse: Postfach 4079, 89030 Ulm


Erste Anlaufstelle Service-Point:

Tel.:  0731 79031-4100
Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr


Tel. Sprechzeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter:

Mo 09.00 – 12.00 Uhr,
Di   13.00 – 15.00 Uhr,
Mi  09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr


Besuchszeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter:

Mo 13.00 – 15.00 Uhr,
Fr   10.00 – 12.00 Uhr
nach Terminvereinbarung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Jeder Schulabgänger soll die Möglichkeit haben, eine seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung an einer Hochschule zu machen, auch wenn die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Dafür gibt es BAföG!


BAföG im Überblick:

  • Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet.
     
  • Kalkulierbarkeit: Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt höchstens rund 10.010 €.
     
  • Die Rückzahlfrist beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
     
  • Die Rückzahlung erfolgt in angemessenen Raten, abhängig vom eigenen Einkommen und anderen Faktoren.
     
  • Wer den Höchstsatz für Bachelor- und Master-Studium erhält, muss nur etwa 1/5-tel der Förderung zurückzahlen!
     

Bedarfssatz

außerhalb wohnend

bei Eltern wohnend

Grundbedarf

452 €

452 €

Bedarf Unterkunft

+ 360 €

+ 59 €

Regelbedarf

= 812 €

= 511 €

Zuschlag Selbstversicherung

Krankenversicherung *

+ 94 €

+ 94 €

Pflegeversicherung

+ 28 €

+ 28 €

Höchstförderung

= 934 €

= 633 €


BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bezahlt.
Um die Frist zu wahren, können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, der per Post oder gescannt mit Unterschrift als Anlage einer Mail eingereicht werden kann.

Hier finden Sie die erforderlichen Formblätter und Vordrucke. BAföG-Anträge gibt es auch unter www.bafög.de, beim Studierendenwerk Ulm oder beim Studiensekretariat Ihrer Hochschule.

Sie können auch den neuen Antragsassistenten „BAföG Digital“ nutzen, der Sie bequem, einfach und schnell durch das System führt und Ihnen bei der Antragstellung hilft.


BAföG-Video-Chat

Ihre Fragen werden zeitnah und anonym beantwortet.
Mo – Do von 09.00 – 15.00 Uhr, Fr von 09.00 – 13.00 Uhr
auf der Website https://studierendenwerk-ulm.de/ gelbes Chat-Symbol rechts unten


BAföG Vor-Ort-Beratung

Donnerstag, 17.04.2024 von 11:00 – 13:00 Uhr
Campus-Markt, im 1. OG. des Hörsaalgebäudes
 

Online-Vortrag „BAföG und Studienfinanzierung“ mit Beratung

Donnerstag, 14.03.2024 von 17:00 – 17:30 Uhr
Zoom-Meeting eintreten: https://us06web.zoom.us/j/86106164838?pwd=V9EXbPqhntNCEqaMRb7SSpuxYecdbG.1
Meeting-ID: 861 0616 4838
Kenncode: 870964

Dienstag, 19.03.2024 von 18:00 – 18:30 Uhr
Zoom-Meeting eintreten: https://us06web.zoom.us/j/89348063576?pwd=yZLwmNyAndBbRWwvJCcGwEts8bryW6.1
Meeting-ID: 893 4806 3576
Kenncode: 954825

Mittwoch, 17.04.2024 von 17:00 – 17:30 Uhr
Zoom-Meeting eintreten: https://us06web.zoom.us/j/81423124266?pwd=E9b5atqXTE5Mb1HtOoUNBxMpokpceP.1
Meeting-ID: 814 2312 4266
Kenncode: 728095


Gut zu wissen:

  • Mehr BAföG für mehr Studierende!
    Wer bisher keine Förderung erhalten hat, könnte jetzt aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 BAföG erhalten. Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Rückzahlungsbedingungen und bei der BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit hinaus.
     

    Die Verbesserungen im Überblick:

    • Einkommensfreibetrag Eltern + 20,75 %
    • Bedarfssätze + 5,75 %, auswärts wohnend + 11 %
    • Anhebung des Vermögensfreibetrages
    • 520 €-Minijob anrechnungsfrei
    • Anhebung der Altersgrenze: Studienbeginn bis 45 Jahre möglich
    • Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags
    • Höchstförderung (ohne Kinderbetreuungszuschlag): bis 29 Jahre 934 €, ab 30 Jahre 1.018 €
  • In der Regel wird beim Einkommen der Eltern das vorletzte Kalenderjahr zugrunde gelegt. Ist das Einkommen aber wesentlich niedriger als vor zwei Jahren, z.B. wegen Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes, berücksichtigt der Aktualisierungsantrag das aktuelle Einkommen.