Versicherung
Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht für alle Studierenden bei allen Tätigkeiten in den Hochschuleinrichtungen und auf dem Weg dorthin und wieder zurück.
Zusätzlich sind Studierende über ihren Studierendenwerksbeitrag versichert:
Die Freizeit-Unfallversicherung bietet Schutz für immatrikulierte Studierende während Freizeit, Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule.
Versichert sind:
- Invalidität, Tod und Bergungskosten;
- Unfälle bei der Betätigung bei einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent –, für die nach dem SGBVII die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, wenn diese Tätigkeit zum Studium gehört;
- Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester absolvieren;
- immatrikulierte Studierende während Auslandssemestern bzw. Auslandspraktika im Rahmen des ERASMUS-Programms für max. 24 Monate;
Ausgenommen sind Praktika, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen.
Schadensfallmeldung:
Bitte melden Sie alle Schadensfälle umgehend an versicherung(at)studierendenwerk-ulm.de