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Kurzzeitaufenthalte an Partnerhochschulen (blended short term mobility)

Erasmus+ ermöglicht in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) eine flexiblere physische Mobilitätsdauer, um sicherzustellen, dass alle Studierenden unabhängig von Herkunft, Lebensumständen, Studienfächern und Studienniveaus die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts erhalten.

Kurzzeitaufenthalte an Partnerhochschulen werden i.d.R. im Rahmen von einzelnen Lehrveranstaltungen durchgeführt, in deren Rahmen die Lehrenden mit Studierenden an die Partnerhochschule reisen, z.B. für ein gemeinsames Kompaktseminar oder ein gemeinsames bi- oder multinationales Projekt. Direkte Anfragen von Studierenden an Partnerhochschulen sind nicht möglich.


Fördermöglichkeiten:

  • Kurzzeitaufenthalte mit einer physischen Aufenthaltsdauer von 5 bis 30 Tagen können über Erasmus+ mit 70 Euro/Tag (1.-14. Tag) bzw. 50 Euro/Tag (15.-30. Tag) gefördert werden.
  • Bestimmte Studierendengruppen (Fewer Opportunities: Erstakademiker, Studierende mit Kind, erwerbstätige Studierende, Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen) können eine einmalige Zusatzförderung von 100 Euro (bei Kurzzeitaufenthalten bis 14 Tage) bzw. 150 Euro (ab 15 Tagen) beantragen. (Eine genaue Definition dieser Studierendengruppen lt. Erasmus+ finden Sie auf dem Infoblatt „Zusatzförderung“ unter https://www.ph-gmuend.de/international/foerdermoeglichkeiten/erasmus-auslandsstudium.)
  • Ein einmaliger Aufstockungsbetrag für Grünes Reisen in Höhe von 50 Euro kann beantragt werden, wenn nachhaltige Verkehrsmittel für die Hin- und/oder Rückreise verwendet werden, sowie bis zu 4 Reisetage. Studierende mit Fewer Opportunities-Zusatzförderung erhalten stattdessen eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale für Hin- und Rückfahrt. Zusätzlich können zwei Reisetage gefördert werden.


Voraussetzungen:

Damit ein Kurzzeitaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Der Kurzzeitaufenthalt findet zusammen mit Lehrenden an einer Partnerhochschule statt.
  • Die Dauer des physischen Aufenthalts muss zwischen 5 und 30 Tagen betragen.
  • Die physische Mobilität muss von virtuellen Komponenten eingebettet sein.
  • Für den gesamten Aufenthalt (physisch und virtuell) müssen mind. 3 ECTS-Punkte erzielt werden, die im regulären Studium anerkannt werden müssen.
  • Der gesamte Aufenthalt muss sorgfältig dokumentiert werden (u.a. Online Learning Agreement, Grant Agreement, ggf. Online Language Support OLS Spracheinstufungstest, Aufenthaltsbestätigung, Transcript of Records etc).

Weitere Infos, auch zu den erforderlichen Erasmus+ Dokumenten, erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der PH.