Schulpraxis GS und WHR, PO 2011
Das Lehramtsstudium bereitet gezielt auf eine professionelle Praxis vor. Dabei spielt die nach wissenschaftlichen Kriterien gestaltete Verknüpfung von Theorie und Praxis bereits während des Studiums eine wesentliche Rolle.
Ziele der schulpraktischen Ausbildung sind:
- Abklärung der beruflichen Eignung und
- Einleitung eines (lebenslangen) Professionalisierungsprozesses.
Der Ausgestaltung der schulpraktischen Studien liegen die neuen Prüfungsordnungen aus dem Jahr 2011 (GPO I 2011 und WHRPO I 2011) zugrunde.
Diese Prüfungsordnungen sehen drei Praktika vor:
- das Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP)
- das Integrierte Semesterpraktikum (ISP)
- das Professionalisierungspraktikum (PP)
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten.
Neues Masernschutzgesetz
Aufgrund des neuen Masernschutzgesetzes sind ab dem 1.3.2020 alle neuen in einer Schule tätigen Personen verpflichtet einen Nachweis über einen Impfschutz zu erbringen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Praktikumsbeginn einen entsprechenden Nachweis an der Praktikumsschule vorlegen können.