Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Hochschulzugangsberechtigungen ("Degree seeking students")

Achtung:

Diese Seite ist nur für ausländische Studierende, die ihr komplettes Studium an der PH Schwäbisch Gmünd absolvieren möchten. ERASMUS+ und andere Austausch-Studierende von unseren Partnerhochschulen wenden sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Attention:

This page is not relevant for ERASMUS+ and other exchange students from our partner institutions. Please refer to the International Office for further information.

 

Bewerbungen für Bachelor-Studiengänge mit ausländischen Bildungsnachweisen:

Möchten Sie sich für einen Bachelor-Studiengang bewerben, haben einen ausländischen Hochschulzugang und die deutsche Staatsbürgerschaft?

Dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart (Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart) über die Gleichstellung Ihrer Zeugnisse. Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Über die Zulassung zu Bachelor-Studiengängen von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheidet die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd anhand der vorgelegten Zeugnisse (Gleichwertigkeit der Vorbildung):

  • Studierende aus anderen Ländern der EU/EWR bewerben sich bitte online (siehe Infobox),
  • Ausländische Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten verwenden bitte das entsprechende PDF-Formular "Zulassungsantrag Bachelor für ausländische Studienbewerber (Nicht-EU)" und bewerben sich zusätzlich bitte online (siehe Infobox).

 

Bewerbungen für Master-Studiengänge mit ausländischen Bildungsnachweisen:

Über die Zulassung zu Master-Studiengängen von allen Bewerberinnen und Bewerbern mit einem nicht in Deutschland erworbenen Bachelor entscheidet die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd anhand der vorgelegten Zeugnisse (Gleichwertigkeit der Vorbildung):

  • Studierende aus anderen Ländern der EU/EWR bewerben sich bitte online.
  • Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten verwenden bitte das entsprechende PDF-Formular "Zulassungsantrag Master für ausländische Studierende (Nicht-EU)" und bewerben sich zusätzlich bitte online.

 

Für alle Bewerbungen gilt:

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung jeweils beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen (falls die Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache sind) Ihres Schulabschlusszeugnisses sowie Ihrer Hochschulzeugnisse (Studienbuch, Abschlusszeugnis, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung) bei. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Originale ein! Wenn Sie nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, informieren Sie sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Lehramtsprüfungen müssen vor einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester beim Regierungspräsidium Tübingen (Postfach 2666, 72016 Tübingen) die Anerkennung ihres Lehramtsstudiums beantragen.  

 

Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse:

Alle Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen vor Aufnahme ihres Studiums hinreichende Deutschkenntnisse (TestDAF mit mindestens 4 Punkten in allen Bereichen, DSH II, alternativ auch Zentrale Oberstufenprüfung, Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz, TelcC1Hochschule, Großes Deutsches Sprachdiplom oder Kleines Deutsches Sprachdiplom, s. Infobox) nachweisen.

Ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber der Masterstudiengänge M.A. Germanistik und Interkulturalität / Multilingualität und M.A. Interkulturalität und Integration, die über einen sehr guten oder guten Germanistik- bzw. Deutschdidaktikabschluss an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworben haben.

Bewerbungen ohne Sprachnachweis oder einem Deutschnachweis von weniger als B2 können leider nicht akzeptiert werden. Bis zur Aufnahme des Studiums müssen hinreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Nähere Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie im Studierendensekretariat und im Akademischen Auslandsamt.  

Seit dem Wintersemester 2017/18 erhebt das Land Baden-Württemberg für internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind und die einen Studienabschluss anstreben, Studiengebühren in Höhe von 1500.- Euro je Semester.

Folgende internationale Studierende müssen keine Studiengebühren bezahlen:

  • Studierende aus einem anderen EU-Staat oder einem EWR-Mitgliedsstaat
  • Studierende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
  • Studierende, die an internationalen Austauschprogrammen mit unseren Partnerhochschulen teilnehmen
  • Geflüchtete

 
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat hier aktuelle Informationen zur Einführung der Studiengebühren bereitgestellt: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium/ 

Eine begrenzte Zahl internationaler Studierender kann aufgrund einer besonderen Begabung von der Studiengebühr befreit werden (dies betrifft internationale Studierende mit Studiengebührenbescheid gemäß § 3 LHGebG). Die Satzung und das Antragsformular finden Sie in der Info-Box unten zum Download.

Auch bei Befreiung von den Studiengebühren oder Beurlaubung müssen der Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule in voller Höhe sowie der Studierendenwerksbeitrag jedes Semester fristgerecht bezahlt werden. 

 

Weitere Informationen zu "Test Deutsch als Fremdsprache" finden Sie hier und zum "Deutschen akademischen Auslandsdienst" hier.