Anträge auf Ausstellung diverser Zeugnisunterlagen
Bachelorstudiengänge (nicht Lehramt)
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von zwei Monaten. (§ 27 (1) BStPO i.d.F. v.27.06.2013 / § 27 (1) BStPO GF/KP i.d.F. v.26.08.2019)
Masterstudiengänge (nicht Lehramt)
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von vier Wochen. (§ 25 (1) Studien- u. PO Masterstudiengänge v. 25.06.2009 i.d.F. v. 29.09.2017)
Bachelorstudiengänge (Lehramt)
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von zwei Monaten. (§ 37 (1) BStPO LA GS i.d.F. v. 08.07.2020 / § 38 (1) BStPO LA Sek I i.d.F. v. 08.07.2020)
Masterstudiengänge (Lehramt)
Grundschule
Bestehensbescheinigung Master Lehramt Grundschule:
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie i.d.R. innerhalb von zwei Wochen automatisch die Bestehensbescheinigung sowie eine Leistungsübersicht.
Zeugnisunterlagen:
Nach zwölf Monaten im Vorbereitungsdienst erhalten Sie eine Bestätigung des Regierungspräsidiums über den Erwerb von 60 Leistungspunkten. Diese Bescheinigung muss mit dem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen Vorbereitungsdienst für den Masterstudiengang Lehramt Grundschule nach PO 2015(PDF, 813 KB) im Prüfungsamt eingereicht werden. Ihre Zeugnisunterlagen erhalten Sie innerhalb von vier Wochen. (§ 31 (1) StudPO LA Master GS v. 14.02.2018 i.d.F. v. 08.07.2020)
Sekundarstufe
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von vier Wochen. (§ 32 (1) StudPO Master LA Sek I vom 14.02.2018 i.d.F. v. 08.07.2020)