Studienfinanzierung und BAföG
Die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit und gibt Informationen über Stipendien. Die Mitarbeiter*innen erklären Ihnen die Rechtslage, helfen beim Ausfüllen der Anträge und erläutern die Bescheide.
Kontakt:
Studierendenwerk Ulm, Abteilung Studienfinanzierung
E-Mail: bafoeg(at)studierendenwerk-ulm.de
Besucheradresse: Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
Postadresse: Postfach 4079, 89030 Ulm
Erste Anlaufstelle Service-Point:
Tel.: 0731 79031-4100
Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr
Tel. Sprechzeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter:
Mo 09.00 – 12.00 Uhr,
Di 13.00 – 15.00 Uhr,
Mi 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Besuchszeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter:
Mo 13.00 – 15.00 Uhr,
Fr 10.00 – 12.00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Jeder Schulabgänger soll die Möglichkeit haben, eine seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung an einer Hochschule zu machen, auch wenn die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Dafür gibt es BAföG!
BAföG im Überblick:
- Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet.
- Kalkulierbarkeit: Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt höchstens rund 10.000 €.
- Die Rückzahlfrist beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
- Die Rückzahlung erfolgt in angemessenen Raten, abhängig vom Einkommen und anderen Faktoren.
- Wer den Höchstsatz für Bachelor- und Master-Studium erhält, muss nur etwa 1/5-tel der Förderung zurückzahlen!
Bedarfssatz | außerhalb wohnend | bei Eltern wohnend |
Grundbedarf | 452 € | 452 € |
Bedarf Unterkunft | + 360 € | + 59 € |
Regelbedarf | = 812 € | = 511 € |
Zuschlag Selbstversicherung | ||
Krankenversicherung * | + 94 € | + 94 € |
Pflegeversicherung | + 28 € | + 28 € |
Höchstförderung | = 934 € | = 633 € |
BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bezahlt.
Um die Frist zu wahren, können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, der per Post, per Fax, per DE-Mail oder gescannt mit Unterschrift als Anlage einer Mail eingereicht werden kann.
Hier finden Sie die erforderlichen Formblätter, Vordrucke und eine BAföG-Antrags-Checkliste. BAföG-Anträge gibt es auch unter www.bafög.de, beim Studierendenwerk Ulm oder beim Studiensekretariat Ihrer Hochschule.
Sie können auch den neuen Antragsassistenten „BAföG Digital“ nutzen, der Sie bequem, einfach und schnell durch das System führt und Ihnen bei der Antragstellung hilft.
BAföG-Video-Chat
Ihre Fragen werden zeitnah und anonym beantwortet.
Mo – Do von 09.00 – 15.00 Uhr, Fr von 09.00 – 13.00 Uhr
auf der Website https://studierendenwerk-ulm.de/ gelbes Chat-Symbol rechts unten
BAföG Vor-Ort-Beratung
Donnerstag, 05.10.2023 von 11:30 – 13:30 Uhr
Einführungswoche – Campus-Markt, im 1. OG. des Hörsaalgebäudes
Mittwoch, 22.11.2023
Studieninformationstag
Online-Vortrag „BAföG und Studienfinanzierung“ mit Beratung
Mittwoch, 11.10.2023 von 17.00 – 17.30 Uhr
Zoom-Meeting eintreten: https://us06web.zoom.us/j/84694818745?pwd=TGw2NUplbjUxazk4WWF1SytjdS9SZz09
Meeting-ID: 846 9481 8745
Kenncode: 774058
Donnerstag, 19.10.2023 von 18.00 – 18.30 Uhr
Zoom-Meeting beitreten: https://us06web.zoom.us/j/86474556962?pwd=Y1hqaGlvQStYaU9rRlNMQkR3ZE5JUT09
Meeting-ID: 864 7455 6962
Kenncode: 820230
Gut zu wissen:
- Mehr BAföG für mehr Studierende!
Wer bisher keine Förderung erhalten hat, könnte jetzt aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 BAföG erhalten. Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Rückzahlungsbedingungen und bei der BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit hinaus.
Die Verbesserungen im Überblick:
- Einkommensfreibetrag Eltern + 20,75 %
- Bedarfssätze + 5,75 %, auswärts wohnend + 11 %
- Anhebung des Vermögensfreibetrages
- 520 €-Minijob anrechnungsfrei
- Anhebung der Altersgrenze: Studienbeginn bis 45 Jahre möglich
- Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags
- Höchstförderung (ohne Kinderbetreuungszuschlag): bis 29 Jahre 934 €, ab 30 Jahre 1.018 €
- In der Regel wird beim Einkommen der Eltern das vorletzte Kalenderjahr zugrunde gelegt. Ist das Einkommen aber wesentlich niedriger als vor zwei Jahren, z.B. wegen Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes, berücksichtigt der Aktualisierungsantrag das aktuelle Einkommen.