Lehramt an Realschulen (PO 2003)
Eine Bewerbung für diesen Studiengang ist nicht mehr möglich.
Das Realschul-Lehramtsstudium ist in ein Fundamentum und ein anschließendes Hauptstudium gegliedert.
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit 7 Semester.
Das Fundamentum umfasst in der Regel zwei Semester, wobei neben dem Erziehungswissenschaftlichen Bereich drei Fächer zu studieren sind.
Hauptfach | Fächerverbund zu belegen sind 1 Leitfach und 1 affines Fach aus einem Fächerverbund | ||||||
Biologie
| Mathematisch-naturwissenschaftlicher Sozialwissenschaftlicher Verbund Verbund Ästhetische Erziehung Verbund Sprache |
Hauptfächer und Fächerverbünde im Realschul-Lehramtsstudium
Das Hauptstudium führt die im Fundamentum gewählten Fächer fort. Es müssen ein Hauptfach sowie zwei Fächer aus einem Fächerverbund (siehe Tabelle) gewählt werden. Das erste Fach wählen Sie als Hauptfach, die beiden anderen Fächer müssen aus einem Fächerverbund sein und als Leitfach bzw. affines Fach studiert werden. Hauptfach, Leitfach und affines Fach unterscheiden sich bezüglich der Anzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden und damit in der Breite und Tiefe der Studieninhalte. Mindestens eines Ihrer Fächer muss Deutsch, Englisch oder Mathematik sein.
Im Anschluss an das Hochschulstudium ist ein Referendariat von drei Unterrichtshalbjahren an einem Staatlichen Seminar für schulpraktische Ausbildung abzuleisten. Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (1. Februar).
Erweiterungsprüfung
Im Studiengang Lehramt an Realschulen können Erweiterungsprüfungen in den Prüfungsfächern des Fachwissenschaftlich-fachdidaktischen Bereichs abgelegt werden.
Außerdem ist in diesem Studiengang ein Erweiterungsstudium in Informatik / Datenverarbeitung, in Medienpädagogik, in Interkulturelle Erziehung, in Gesundheitsförderung sowie in Beratung möglich.
Eignungs- / Eingangsprüfungen für Kunst, Musik und Sport
Wer Kunst, Musik oder Sport im Lehramtsstudium wählt, kann zum Studium nur zugelassen werden, wenn sie/er die vorgeschriebene Eignungsfeststellungsprüfung bestanden hat.
- Eignungsprüfung Kunst und Musik
Die Eignungsfeststellungsverfahren werden zu jedem Semester durchgeführt.
Der Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für Bewerbungen zum Wintersemester ist im Fach Kunst bei der Pädagogischen Hochschule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, bis spätestens 1. Mai und im Fach Musik bis spätestens 1. Juni zu stellen.
Für eine Teilnahme zum Sommersemester ist im Fach Kunst der Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren bis 1. Oktober und im Fach Musik bis spätestens 1. November einzureichen.Ab Juli 2006 gilt die neu in Kraft tretende Eignungsfeststellungssatzung. Ein Antrag auf Befreiung von der Prüfung kann deshalb nicht mehr gestellt werden. - Eingangsprüfung Sport
Die Sporteingangsprüfung wird grundsätzlich nur einmal jährlich durchgeführt. Der Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren muss der Pädagogischen Hochschule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen wollen, bis spätestens 15. Mai vorliegen.