Datenschutz bei Foto- und Filmaufnahmen
Die Informationen zum Datenschutz betreffen den Bereich der Anfertigung und Speicherung von Foto- und Filmaufnahmen durch die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd. Es gelten die Regelungen der DSGVO. Hinweise dazu finden sie im Anschluss an die Informationen zum Datenschutz.
Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Rektor Prof. Dr. Kim-Patrick Sabla-Dimitrov
Oberbettringer Str. 200
D-73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +49-7171-983-0
E-Mail:
Datenschutzbeauftragter
Dr. Axel M. Blessing
Oberbettringer Str. 200
D-73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +49-7171-983-312
E-Mail:
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung in Form der Anfertigung und Verwendung von Fotografien und Filmaufnahmen ist die Information der Öffentlichkeit über die Vorhaben der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierfür ist i.d.R. die Übermittlung von Fotos an Dritte oder die Veröffentlichung in Printmaterialien oder im Internet erforderlich.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Soweit das Bildmaterial Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten der Abgebildeten ermöglicht, ist Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Erfolgt die Anfertigung der Fotos und/oder Filmaufnahmen während eines mit der PH bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, ist grundsätzlich die (schriftliche) Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 88 DSGVO i.V.m. § 15 LDSG (Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen). Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen ist die bildliche Dokumentation für die Öffentlichkeitsarbeit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd in vielen Fällen auch ohne Einwilligung der Abgebildeten zulässig. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 9 LHG, § 4 LDSG.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst neben einer Kopie der personenbezogenen Daten auch die Zwecke der Datenverarbeitung, Datenempfänger sowie die Speicherdauer. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie von uns die Berichtigung dieser Daten verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen aus Art. 17 bzw. 18 DSGVO vor, steht Ihnen zudem grundsätzlich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung zu. Bitte beachten Sie, dass eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten unter Umständen nicht möglich ist. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO).
Des Weiteren können Sie bei Verarbeitung Ihrer Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung widersprechen.
Wir möchten Sie darum bitten, sich zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte auf Widerruf, Widerspruch, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit oder Einschränkung der Verarbeitung zu wenden an: presse@ph-gmuend.de
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen.
Informationen zum Kunsturhebergesetz
Grundsätzlich ist für die Verwendung / Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen eine Einwilligung erforderlich (§ 22 KunstUrhG). Unter den Voraussetzungen von § 23 KunstUrhG können Bildnisse auch ohne Einwilligung zur Schau gestellt werden. Erfasst sind von dieser Ausnahme vor allem Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Auch Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, können ohne die nach § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligung veröffentlicht werden.
Anders als unter Geltung der DSGVO ist eine nach § 22 Kunst-UrhG erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildmaterials grundsätzlich bindend und unwiderruflich. Ein Widerruf ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie müssen dafür nachweisen, dass aufgrund einer Änderung Ihrer inneren Einstellung die Verwendung des Bildnisses für eine künftige Publikation rechtsverletzend wäre.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fotos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann durch die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.