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Beratung & Information für Studierende

Ansprechpersonen für Studierende

Studierenden-Service-Center

Die Abteilungen des Studierenden-Service-Centers sind zuständig für zentrale und organisatorische Anliegen und Fragestellungen rund um das Studium.

  • Zentrale Studienberatung

    Die Zentrale Studienberatung ist zuständig für allgemeine und persönliche Anliegen. Sie ist erste Anlaufstelle, wenn keine direkten Ansprechpersonen ersichtlich sind.

  • Studierendensekretariat

    Das Studierendensekretariat ist zuständig für Anliegen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.

  • Prüfungsamt

    Das Prüfungsamt ist zuständig für alle Belange rund um die Themen Prüfungen, Noten und Zeugnisunterlagen.

  • Akademisches Auslandsamt

    Das Akademische Auslandsamt ist zuständig für internationale Belange und für Studierende die erste Informations- und Beratungsstelle rund um Themen wie Auslandssemester, Austauschprogramme und dazugehörige Stipendien.

  • Amt für Schulpraktische Studien (Lehramt)

    Das Amt für Schulpraktische Studien ist zuständig für die schulpraktische Ausbildung in den Lehramtstudiengängen. Dies umfasst das Orientierungspraktikum (OSP), das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) und das Professionalisierungspraktikum (PP).

Medien- und Informationstechnisches Zentrum (MIZ)

Im MIZ ist die zentrale Anlaufstelle für technische Fragen zur IT innerhalb der PH der Service Desk

Schreibwerkstatt

Das Team der Schreibwerkstatt steht Studierenden bei Fragen rund um das Thema wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben zur Seite.

Forschungswerkstatt

Studierende können sich bei Fragen, Problemen und Herausforderungen im Rahmen der Planung, Durchführung, Auswertung und Reflexion eines Forschungsprojekts beraten lassen.

Gleichstellungsreferat

Alle Studierenden haben ein Recht auf ein sicheres und diskriminierungsfreies Studium, in dem sie ihre Fähigkeiten und Interessen bestmöglich entfalten können. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungsreferentin beraten zu Themen wie Chancengleichheit, geschlechtliche Diskriminierung oder Belästigung oder Vereinbarkeit von Studium mit Care-Aufgaben. Auch wenn Studierende nicht so recht wissen, wer die richtige Ansprechperson für ihr Thema sein könnte, können sie gerne zum Gleichstellungsreferat kommen und es gemeinsam herausfinden. In jedem Fall finden alle Beratungen vertraulich statt.

Schwerbehindertenvertretung und Beauftragter für die Belange Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende finden hier Beratung und Informationen unter anderem zu den Themen Barrierefreiheit, Nachteilsausgleich, Schwerbehindertenausweis.

Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung

Studierende können sich an die Person wenden, der sie sich anvertrauen möchten. Wenn gewünscht, kann die Beratung auch vollkommen anonym stattfinden. In jedem Fall sind die Gespräche vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

Hochschulseelsorge

Die Hochschulseelsorge bietet Studierenden Ansprechpersonen für Seelsorge und Beratung aus der evangelischen & katholischen Hochschulgemeinde an.

Lehrpersonen

Für Fragen, die eine einzelne Lehrveranstaltung betreffen, wenden sich Studierende an die entsprechende Lehrperson. Dafür werden von allen Lehrpersonen Sprechstunden angeboten.

Modulverantwortliche

Sollte der direkte Kontakt mit einer Lehrperson nicht möglich sein oder das Anliegen über eine Veranstaltung hinaus ein ganzes Modul betreffen, sollten sich die Studierenden an die Person wenden, die die entsprechende Modulverantwortung hat. Die Modulverantwortlichen sind in den jeweiligen Modulhandbüchern eingetragen. Für Lehramt GS, Sek I finden sich die Modulverantwortlichen in gesonderten Listen.

Studienfachberatung im Lehramt (GS, Sek) bzw. Studiengangberatung (alle sonstigen Studiengänge)

Bei Fragen zu Anerkennungen oder bei grundsätzlichem Beratungsbedarf zu einem Lehramtsfach (gilt für GS, Sek I) bzw. zu jedem anderen Studiengang finden Studierende die zuständigen Ansprechpersonen hier zusammengefasst.

Abteilungsleitung

Alle Abteilungen der PH sind aufgelistet auf der Seite der Fakultäten. Kontaktdaten zur jeweiligen Leitung einer Abteilung sind auf der entsprechenden Seite der Abteilung zu finden.

Studiengangsleitung/-geschäftsführung

Bei Themen, die den gesamten Studiengang betreffen, finden Studierende die Kontaktdaten der Studiengangsleitung und der Geschäftsführung des Studienganges auf der entsprechenden Seite des Studiengangs.

Studiendekane

Bei einem übergeordneten Anliegen zum Studium oder im Falle eines Konfliktes können sich die Studierenden an die entsprechenden Studiendekane der Fakultäten wenden. 

Studierende sind die zentralen Nutzer der PH, weshalb studentische Ideen zur Verbesserung des Studiums, zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Serviceangebote, der Ausstattung und Infrastruktur oder weiterer Belange im Bereich Studium und Lehre besonders wichtig sind. Zusätzlich zu den regelmäßig stattfindenden Studierendenbefragungen durch das Qualitätsmanagement, können alle Studierenden jederzeit Ideen und Impulse für Verbesserungen im Bereich Studium und Lehre direkt weitergeben an das Qualitätsmanagement im Bereich Studium & Lehre oder an die Referentin für Studium & Lehre.

Zur konstruktiven und zeitnahen Lösung eines Konfliktfalls sollten Studierende sich zunächst direkt an die vom Konflikt betroffenen Mitarbeitenden bzw. Lehrenden wenden. Sollte dies nicht möglich sein, können Studierende sich an eine der Anlaufstellen für Beratung und Information wenden. Sollten Vorbehalte bei einem direkten Kontakt bestehen oder es anderen Unterstützungsbedarf geben, können sich Studierende gerne auch direkt an das Qualitätsmanagement im Bereich Studium & Lehre oder an die Referentin für Studium & Lehre wenden.

Es ist eine Kontaktaufnahme per Mail über verbesserung@ph-gmuend.de möglich oder auch direkt über die Kontaktdaten von Qualitätsmanagement oder Referentin für Studium & Lehre.

Darüber hinaus vertritt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) an einer Hochschule die Interessen der Studierenden. Bei Fragen können Studierende sich immer gerne an den AStA der PH wenden.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk Ulm ist Partner der PH und unterstützt die Studierenden in den Bereichen Campusgastronomie (Mensaria, Automaten, Catering), Studienfinanzierung (BAföG, Bildungskredit, Härtefonds), Studentisches Wohnen, Soziale Betreuung und Beratung (Psychosoziale Beratungsstelle PBS und Rechtsberatung) und Service (Freizeit-Unfallversicherung, Veranstaltungen).

Soziale Betreuung und Beratung des Studierendenwerks
  • Psychosoziale Beratungsstelle für Studierende (PBS)
    Die PBS bietet Studierenden im Rahmen von Einzelberatungen kompetenten Rat und Hilfe zur Lösung von psychosozialen Problem- und Fragestellungen.
  • Rechtsberatung
    Das Studierendenwerk bietet Studierenden im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs eine gebührenfreie rechtliche Beratung an.

FAQ zum Studium

Bitte führen Sie die Rückmeldungen innerhalb des Rückmeldezeitraums über unser Campus-Portal durch. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.

Ohne Rückmeldung werden Sie von Amts wegen Exmatrikuliert und verlieren Ihren Studienplatz. Das Ablegen von Prüfungsleistungen ist dann nicht mehr möglich und Sie müssen sich neu bewerben, um bei entsprechender Zulassung das Studium wiederaufnehmen zu können.

 

Grundsätzlich kann das Studium ab dem zweiten Fachsemester auf Antrag in individueller Teilzeit absolviert werden. Für bestimmte Studiengänge ist das Studium in individueller Teilzeit bereits ab dem ersten Fachsemester möglich. Den Antrag mitsamt entsprechenden Hinweisen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Informationen zu Urlaubssemester finden Sie hier.

Ein Fachwechsel ist zu beantragen und kann spätestens bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des vierten Fachsemesters durchgeführt werden. Den Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte beachten Sie unbedingt die im Antrag enthaltenen grundsätzlichen Hinweise.

Bitte beachten Sie die Informationen in Ihrem Zulassungsbescheid sowie im Campus-Portal.

Diese Information entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, welche auf der Seite des Studiengangs zur Verfügung steht. Sollte die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung keine solche Regelung beinhalten, greift § 62 Abs. 3 Nr. 2 Landeshochschulgesetz (LHG).

Das Lastschriftmandat muss jedes Semester neu von Ihnen im Campus-Portal eingegeben und erteilt werden. Der Beleg im PDF-Format ist nur für Sie selbst, diesen müssen Sie nicht für uns ausdrucken und uns nicht zusenden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.

Die Zahlung geht zunächst an die Landesoberkasse, wird dort entsprechend zugeordnet und der PH Schwäbisch Gmünd übermittelt. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen dauern.
Überprüfen Sie bitte zunächst, ob Sie den vollständigen Verwendungszweck angegeben haben und ob Sie wirklich alle Schritte des Rückmeldeverfahrens durchlaufen haben.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.

Sollten Sie feststellen, einen falschen Verwendungszweck angegeben zu haben, senden Sie bitte einen Scan oder Screenhot des Überweisungsbelegs per E-Mail unter Nennung Ihrer Matrikelnummer an ssek@ph-gmuend.de.

In diesem Fall müssen wir auf die Meldung der Landesoberkasse warten, da die Lastschrift „geplatzt" ist und hierfür weitere Gebühren berechnet werden müssen. Bitte geben Sie uns unter Nennung Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an ssek@ph-gmuend.de Bescheid und wir melden uns bei Ihnen, sobald wir wissen, welchen Betrag Sie erneut überweisen müssen.

Die PH Schwäbisch Gmünd kann hierzu keine Aussage treffen. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

In diesem Fall können Sie keine Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang erbringen.

Nach der Exmatrikulation haben Sie noch 30 Tage Zugriff auf Ihren PH-Account. Sämtliche Anmeldedaten verlieren danach Ihre Gültigkeit. Bitte sichern Sie etwaige wichtige Informationen und Dokumente rechtzeitig vor Ablauf der Zugriffsrechte.