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Studienfinanzierung und BAföG

Die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit und gibt Informationen über Stipendien. Die Mitarbeiter*innen erklären Ihnen die Rechtslage, helfen beim Ausfüllen der Anträge und erläutern die Bescheide.

Kontakt:

Studierendenwerk Ulm, Abteilung Studienfinanzierung
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-ulm.de
Besucheradresse: Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
Postadresse: Postfach 4079, 89030 Ulm


Erste Anlaufstelle Service-Point:

Tel.:  0731 79031-4100
Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr


Tel. Sprechzeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter:

Mo 09.00 – 12.00 Uhr,
Di   13.00 – 15.00 Uhr,
Mi  09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr


Besuchszeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter:

Mo 13.00 – 15.00 Uhr,
Fr   10.00 – 12.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Jeder Schulabgänger soll die Möglichkeit haben, eine seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung an einer Hochschule zu machen, auch wenn die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Dafür gibt es BAföG!


BAföG im Überblick:

  • Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet.
     
  • Kalkulierbarkeit: Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt höchstens rund 10.010 €.
     
  • Die Rückzahlfrist beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
     
  • Die Rückzahlung erfolgt in angemessenen Raten, abhängig vom eigenen Einkommen und anderen Faktoren.
     
  • Wer den Höchstsatz für Bachelor- und Master-Studium erhält, muss nur etwa 1/5-tel der Förderung zurückzahlen!
     
Bedarfssatzaußerhalb wohnendbei Eltern wohnend
Grundbedarf475€475€
Bedarf Unterkunft+ 380€+ 59€
Regelbedarf= 855€= 534€
Zuschlag Selbstversicherung
Krankenversicherung *+ 102€+ 102€
Pflegeversicherung *+ 35€+ 35€
Höchstförderung= 992€= 671€

*Für Studierende, die als freiwilliges Mitglied beitragspflichtig versichert sind (ab 30 Jahre), erhöht sich der Bedarf auf 185€ monatlich für den Krankenkassen-Beitrag und auf 48€ monatlich für den Pflegekassen-Beitrag.

WICHTIG: BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bezahlt.
Um die Frist zu wahren, können Sie einen formlosen Antrag stellen, der per Post oder als PDF-/JPEG Datei per E-Mail eingereicht werden kann (Unterschrift nicht vergessen!).

Am schnellsten und einfachsten stellen Sie Ihren Antrag als eAntrag über die Online-Plattform „BAföG Digital.

Gut zu wissen:

  • Mehr, besser und einfacher seit dem WiSe 2024/2025!
    Wer bisher keine Förderung erhalten hat, könnte jetzt aufgrund der Anhebungen seit dem Wintersemester 2024/2025 BAföG erhalten.

Die Verbesserungen und Neuerungen im Überblick:

  • Einkommensfreibetrag Eltern + 5,25%
  • Bedarfssätze + 5%
  • Minijob anrechnungsfrei
  • Zusätzliches Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus.
  • Höchstförderung (ohne Kinderbetreuungszuschlag): bis 29 Jahre 992€, ab 30 Jahre 1.088€
     
  • Für die Berechnung des BAföG-Anspruchs wird das Einkommen der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr zugrunde gelegt. Ist das Einkommen mittlerweile wesentlich niedriger als vor zwei Jahren (z.B. wegen Kurzarbeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Renteneintritt ...) kann ein sogenannter Aktualisierungsantrag gestellt werden. Dann wird für die Berechnung des BAföG-Anspruchs das aktuell geringere Einkommen zugrundegelegt mit der Folge, dass regelmäßig mehr BAföG ausbezahlt werden kann.
     
  • Studienstarthilfe
    Ein einmaliger Zuschuss i.H.v 1.000 € für StudienanfängerInnen mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule immatrikuliert haben. Der Antrag kann ausschließlich digital gestellt werden.