Personalvertretung

alle Aufgaben, Rechte und Pflichten zur Arbeit des Personalrates sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) festgelegt.

Das LPVG können Sie hier einsehen

Der Personalrat...

  • vertritt die Beschäftigten als deren gesetzliche Interessenvertretung. Als gewähltes Verbindungsglied zwischen den Beschäftigten und der Hochschulleitung ist er zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle verpflichtet.
  • ist ein gleichwertiger Partner der Dienststelle (vgl. LPVG §2) und hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Es gibt deshalb einen ständigen Dialog zwischen Personalrat und Dienststelle.
  • trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, entscheidet dort über Anträge der Dienststelle und erörtert Fragen, die die Belange der Beschäftigten betreffen. Grundlage aller Beschlüsse ist das LPVG in seiner aktuellen Fassung.


Der Personalrat ist Ihre Anlaufstelle und Ihr Ansprechpartner unter anderem bei folgenden Themen:

  • Arbeitsvertrag (Konsequenzen der Unterschrift; Eingruppierung; Nebenabreden)
  • Befristungen nach WissZeitVG oder TzBfG
  • Kündigung
  • Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Konflikte oder Mobbing

Entweder sprechen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen aus dem Personalrat an, oder Sie schreiben uns. Sie können auch gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Alle Gespräche sind vertraulich. Jedes Mitglied der Personalvertretung unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

Personalrat:


Kontakt:

Raum: B 311
Telefon: +49 7171 983-259
Telefax: +49 7171 983-212
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de


Sprechzeiten:

Personalratsvorsitzende

Claudia Scheurenbrand
Sprechzeiten: nach Vereinbarung


stellvertr. Vorsitzende

Irene Frenze
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 

Ersatzmitglied/Sekretariat

Andrea Stroh
Sprechzeiten: donnerstags

Zusammensetzung

Personalratsvorsitzende
Claudia Scheurenbrand

Raum:  M1 1.04
Telefon: +49 7171 983-1831
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

stellvertr. Vorsitzende
Irene Frenze
Raum:  B 311
Telefon: +49 7171 983-259
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Akad. Oberrat Dr. phil. Jens Keyßner
Raum: Zi. Sh 006
Telefon: +49 7171 983-324
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Dr. phil. Dagmar Nuding
Raum: M1 1.01b
Telefon: +49 7171 983-1830
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Irene Frenze
Raum:  B 311
Telefon: +49 7171 983-259
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Franziska Peischl
Raum:  A 110 a
Telefon: +49 7171 983-424
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Claudia Scheurenbrand
Raum:  M1 1.04
Telefon: +49 7171 983-1831
E-Mail: personalrat@ph-gmuend.de

Alexander Weiss
Raum:  A 004a
Telefon: +49 7171 983-205
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Heike Schwenk
Raum: A 109
Telefon: +49 7171 983-227
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Philipp Kaufmann
Raum: A 108a
Telefon: +49 7171 983-241
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Nicole Aretz
Raum: A 110a
Telefon: +49 7171 983-263
E-Mail: personalrat(at)ph-gmuend.de

Wussten Sie schon?

Die Zeit, in der Sie ein Gespräch beim Personalrat führen, gilt als Arbeitszeit und muss nicht nachgearbeitet werden.

Der Personalrat ist Ansprechpartner für die kleine und großen Probleme, die die Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle oder auch untereinander bei der täglichen Arbeit haben. Sie können sich in solchen Angelegenheiten vertrauensvoll an uns wenden: Entweder Sie sprechen eine Kollegin oder einen Kollegen aus dem Personalrat an oder Sie schreiben uns.

Der Personalrat hat ein Recht auf Mitbestimmung u. a. bei

  • Neueinstellungen (auch Nebenabreden zum Arbeitsvertrag und Zeit- oder Zweckbefristung)
  • wesentlichen Änderungen des Arbeitsvertrags
  • Ein-, Höher-, Rückgruppierung
  • Beförderungen
  • Fragen, die den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit betreffen
  • der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden
  • der Ablehnung eines Urlaubsantrags oder Antrags auf Teilzeitbeschäftigung (auf Antrag der Beschäftigten)
  • Maßnahmen, die geeignet sind, Verhalten und Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren
  • Beurteilungsrichtlinien
  • ordentlichen Kündigungen
  • Beurteilungsrichtlinien
  • Versetzungen und Abordnungen an andere Dienstorte
  • der Einführung neuer Technologien, Geräte und Arbeitsmethoden, die den Arbeitsablauf entscheidend verändern
  • Befragungen unter den Beschäftigten
  • Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements einschließlich Arbeitsschutz

Der Personalrat wirkt mit bzw. muss gehört werden u. a. bei

  • Grundsätzen der Personalplanung
  • Einrichtung von Teamarbeitsplätzen
  • Auflösung, Einschränkung, Erweiterung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen
  • Kündigungen von Arbeitsverhältnissen während der Probezeit sowie bei außerordentlichen Kündigungen

Erteilung von Abmahnungen (auf Antrag der Beschäftigten)

Der Personalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Alle Beschäftigten unserer Hochschule können sich zur Wahl stellen. Dabei wählt jede Beschäftigtengruppe (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Beamte und Beamtinnen) ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Personalrat. Zu den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gehören auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte.