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Vollmachten

Sie haben Medien bestellt und können Sie nicht abholen?

Es ist möglich, dass eine von Ihnen beauftragte Person die Medien für Sie abholt.
Dafür ist eine Vollmacht zur Abholung von "Bibliotheksmedien durch dritte Personen" notwendig.

Download Formular "Vollmacht zur Abholung von Bibliotheksmedien durch dritte Personen"

Sie können auf dem Formular ankreuzen, ob die Person nur in einem bestimmten Zeitraum oder auf
Widerruf für Sie Medien abholen darf.

Wir tragen die Informationen der Vollmacht in Ihr Bibliothekskonto ein. Wenn die bevollmächtigte Person
die Medien in der Bibliothek abholt, ist es nur noch notwendig, dass die Person sich ausweisen kann (z.B. Personalausweis).