Multifunktionskarte

Die Pädagogische Hochschule hat eine multifunktionale Chipkarte eingeführt. Dadurch sollen Verwaltungsvorgänge rationalisiert und der Service gegenüber den Studierenden verbessert werden. Diese steht den Beschäftigten, den Studierenden und den Gästen der Hochschule zur Verfügung.

Die Beschäftigten erhalten auf Antrag einen personalisierten Hochschulausweis, die Studierenden bekommen automatisch einen personalisierten Studienausweis an die Heimatadresse zugesandt, wenn sie an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd immatrikuliert sind. Für Beschäftigte, die keine Personalisierung wünschen kann auch eine PH-Karte erstellt werden. Gäste der Bibliothek, die keine Mitglieder der Hochschule sind, können eine Bibliothekskarte erhalten. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit der Nutzung einer reinen Kopierkarte.

Der Hochschul- bzw. Studienausweis dient

  • als Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber des Ausweises Mitglied der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd ist,
  • zur Ausleihe und zur Gebührenbezahlung in der Hochschulbibliothek,
  • zur bargeldlosen Zahlung in der Mensa und
  • zur Nutzung als Kopierkarte (dienstlich und privat),
  • Nachweis des Semesterticket 1 im OstalbMobil (nur beim Studienausweis).

Bei der Bibliotheks- und Kopierkarte entfällt die Nachweisfunktion. Die Kopierkarte steht nur für Kopierfunktionen zur Verfügung. Die Integration weiterer Anwendungsbereiche erfolgt nach Bedarf.

Anwendungsvideo zur Multifunktionskarte

Die Multifunktionskarte an der PH Schwäbisch Gmünd - ein kleine Karte mit allerlei Möglichkeiten! Welche das sind und wie diese am besten genutzt werden, erfährt man in diesem Video.

Die Studienausweise werden auf dem Postweg an die Heimatadresse zugestellt.

Der Hochschulausweis und die PH-Karte werden in der Informationszentrale im Foyer des Bauteils A, Raum: A021, Tel. 07171 983-0 ausgegeben. Dort liegen auch die entsprechenden Anträge vor.

Die Bibliothekskarte wird auf Antrag an der Auskunft der Bibliothek ausgehändigt (Jahresgebühr entsprechend der Bibliotheksgebührenordnung).

Die Kopierkarte ist über die Informationszentrale im Foyer des Bauteils A, Raum: A021, Tel. 07171 983-0, erhältlich.

Die Erstausgabe für die Studierenden und die Beschäftigten ist kostenfrei. Für die erneute Ausgabe einer Chipkarte, z. B. bei Verlust, wird eine Gebühr entsprechend der Gebührensatzung erhoben. Bei Karten, die aufgrund eines von dem Nutzer bzw. der Nutzerin nicht zu vertretenden technischen Defekts ersetzt werden müssen, entfällt diese Gebühr. Vorhandene Guthaben können bei defekten Karten auf die neue übertragen werden.

Die Chipkarte ist Eigentum der Hochschule. Ihre Nutzung als Hochschul- bzw. Studienausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit dem Ausscheiden aus der Hochschule und mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist zurückzugeben.

Bewahren Sie die Karte unbedingt sorgfältig auf und schützen Sie diese vor folgenden Einflüssen:

  • Deformierung, z. B. durch Verbiegen oder Knicken,
  • Magnetfelder, z. B. durch technische Geräte,
  • Hitzeeinwirkung, z. B. durch Sonneneinstrahlung,
  • Beschädigung des Chips, z. B. durch Kratzer, Beschriften, Bekleben, Verschmutzungen,
  • Lochen der Karte.

Für durch unsachgemäße Handhabung entstandene Schäden haftet der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin.

Grundsätzliche Regelungen zum Einsatz von Chipkarten, insbesondere die Rechte der Betroffenen, finden Sie im Landesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus hat der Senat in seiner Sitzung vom 11.03.2008 bzw. am 30.04.2008 aufgrund von § 8 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2007 (GBl. S. 505) die Satzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zum Studienausweis als Chipkarte bzw. Satzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zum Hochschulausweis als Chipkarte beschlossen.

Auf dem Chip selbst werden, entsprechend der Vorgabe des oder der Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, möglichst wenige Daten gespeichert.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen ggfs. unter Mitteilung der Fehlermeldung an die Informationszentrale im Foyer des Bauteils A, Raum: A021, Tel. 07171 983-0 oder per E-Mail an chipkarte(at)ph-gmuend.de.  

Bei Verlust oder Diebstahl der Multifunktionskarte ist dies schnellstmöglichst der ausgebenden Stelle mitzuteilen. Diese Meldung kann

  • durch das dafür vorgesehene Formular (www.ph-gmuend.de),
  • per Telefon +49 7171 983-0,
  • durch Brief oder Fax +49 7171 983-212,
  • per E-Mail (chipkarte(at)ph-gmuend.de),
  • oder durch persönliches Erscheinen bei der ausgebenden Stelle

erfolgen.

Für die Bibliothekskarte, die als Gästekarte gilt, ist die ausgebende Stelle die Bibliothek. Die entsprechende Verlustmeldung kann zusätzlich

erfolgen.

Bei der Verlustanzeige sind folgende Angaben zu machen:

  • Art der Karte, Name, Vorname, Geburtsdatum, PH-ID (PH-Account) und Matrikelnummer (bei Studierenden).

In diesem Fall wird die Karte gesperrt und verliert ihre Funktion.

Das Guthaben einer aufgewerteten, verloren gegangenen Karte wird nicht ersetzt. 

Eine einfache Aktualisierung des visuellen und chipbasierten Gültigkeitsdatums der Chipkarte können Sie an einer Validierungsstation vornehmen.

Für das bargeldlose Zahlen muss die Chipkarte zunächst mit einem Geldwert aufgeladen werden. Dies können Sie an den Chipkartenaufwertern vornehmen.

Die verschiedenen Terminals sind an folgenden Standorten zu finden:

  • Validierungsterminal:
    Bauteil H, Foyer EG
  • Chipkartenaufwerter:
    Mensa und Hörsaalgebäude. Dort können auch Abfragen zum Guthaben erfolgen.
  • Bibliotheksgebührensystem
    (bargeldlose Bezahlung von Bibliotheksgebühren an den Ausleihtheken): Bibliothek
  • Umbucher:
    Bauteil A, Foyer EG und Hörsaalgebäude

An den Kopierern befinden sich Terminals, mit denen die Kopierfunktion mittels Chipkarte ausgeführt werden kann und eine Unterscheidung zwischen dienstlichen und privaten Kopien ermöglicht wird. Studierende und Gäste bezahlen ihre privaten Kopien über das Druckerkonto. Hierfür muss zuerst ein Betrag von der Geldbörse der Multifunktionskarte auf das Druckerkonto umgebucht werden. Bedienstete (Hochschulausweis und PH-Karten) bezahlen ihre privaten Kopien nach Rechnung durch die Hausdruckerei.

Für die uneingeschränkte Nutzung ist die Validierung des Ausweises notwendig. Nach erfolgreicher Rückmeldung der Studierenden kann die Gültigkeit von diesen selbst an einer  Validierungsstation für das kommende Semester aktualisiert werden. Der Informationsstreifen (TRW-Streifen) auf der Karte wird dabei mit dem aktuellen Gültigkeitsdatum bedruckt. Im Chip wird das neue Gültigkeitsdatum ebenfalls gesetzt.

Die Gültigkeit des Hochschulausweises bzw. der PH-Karte ist für die Dauer eines Jahres begrenzt. Diese kann problemlos an einer Validierungsstation verlängert werden. Die Validierungsstation befindet sich im Foyer des Bauteil A, EG.

(Stand: 06.09.2016)

Die Nutzung der Chipkarten ist personengebunden und nicht übertragbar (ausgenommen Kopierkarte). Jede Nutzung durch Dritte ist als Missbrauch zu werten.

Wird ein Missbauch eines Ausweises vermutet, kann die Hochschule diese sperren lassen. Missbrauch kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Die Sperre schließt sämtliche Systeme (Bibliothek, Studierendenwerk Ulm) ein.

Eine Haftung der Hochschule für durch missbräuchlichen Einsatz der Chipkarte entstandene Schäden ist ausgeschlossen.