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Semesterbeitrag und Studiengebühren

Semesterbeitrag

Für alle Studierenden fällt ein Semesterbeitrag in Höhe von 177,00 Euro an. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus 80,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 12 Abs. 2 Landeshochschulgebührengesetz [LHGebG]), 82,00 Euro Studierendenwerksbeitrag sowie 15,00 Euro Studierendenschaftsbeitrag.

Das Land Baden-Württemberg hat zum Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium eingeführt. 

 

 

Gebühren für internationale Studierende

Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt von Norwegen, Island oder Liechtenstein sind und ein grundständiges Studium (= Bachelorstudium) oder konsekutives Masterstudium aufnehmen, sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Es fallen Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester an, darüber hinaus sind die üblichen Semesterbeiträge zu entrichten.
Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Informationen zu weiteren Ausnahmen von der Gebührenpflicht sowie das Auskunftsformular (Anhörungsbogen) zur Prüfung einer etwaigen Gebührenbefreiung finden Sie unten auf dieser Seite im Punkt „Informationen zu den Gebühren für internationale Studierende“.

 

 

Gebühren für ein Zweitstudium

Alle Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Zusätzlich sind die regulären Semesterbeiträge zu zahlen. Für Studierende der Lehramtsstudiengänge sowie Studierende des Höheren Lehramts an berufsbildenden Schulen werden seit dem Sommersemester 2025 keine Zweitstudiengebühren mehr erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studieren-in-bw/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium 

 

 

Weitere Studiengebühren

Für den Weiterbildungsstudiengang M.A. Bildungsmanagment und Leadership im Elementarbereich erhebt die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd eine Studiengebühr in Höhe von 600,00 Euro pro Semester.

Die Rückmeldung für ein Folgesemester erfolgt über unser Campus-Portal. Bitte beachten Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung mitsamt der Rückmeldezeiträume.

Höhe der Studiengebühren:

  • 1.500 Euro pro Semester
  • zusätzlich sind die regulären Semesterbeiträge der Hochschule zu entrichten
     

Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind insbesondere:

  • internationale Studierende mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung („Bildungsinländer*innen“)
  • Ausländer*innen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten, familiären Voraussetzungen oder aufenthaltsrechtlichen Statusgruppen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Gebührenpflicht befreit sind

Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme von der Gebührenpflicht besteht, kann anhand des Auskunftsformulars (Anhörungsbogen) geprüft werden. Das Auskunftsformular finden Sie hier zum Download zur Verfügung.

Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Auskunftsformular zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist ein. So kann eine etwaige Gebührenbefreiung rechtzeitig geprüft und festgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie: Die Studiengebühren für internationale Studierende werden zusätzlich zu den Semesterbeiträgen erhoben. Eine Befreiung von den Studiengebühren bedeutet daher nicht automatisch eine Befreiung von den Semesterbeiträgen.