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FAQ Studieninteressierte

Nein, es bestehen auch andere Zugangsmöglichkeiten. Hier finden Sie Informationen zum Thema Studieren ohne Abitur.

Die konkreten Zugangsvoraussetzungen werden ausführlich in der Zulassungssatzung des entsprechenden Studiengangs beschrieben. Das jeweilige Dokument finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".

Die Bewerbungszeiträume finden Sie auf "Bewerbung Bachelorstudiengänge" sowie "Bewerbung Masterstudiengänge".

Bitte lesen Sie sich die Zulassungssatzung für Ihren Studiengang (Bachelor bzw. Master) sorgfältig durch. Bei der Abgabe Ihrer Bewerbung haben Sie bestätigt, die entsprechende Satzung zur Kenntnis genommen zu haben. Beachten Sie bitte zudem unbedingt die Hinweise in Ihrem Zulassungsbescheid.
Sollten Sie die in vorgenannten Dokumenten kommunizierten Fristen aus eigenem Verschulden nicht einhalten, kann dies zum Verlust Ihres Studienplatzes führen.

Kosten und Finanzierung eines Studiums

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Semesterbeitrag und zu Studiengebühren.

Diese Frage lässt sich ohne nähere Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Bildungsbiographie nicht konkret beantworten. Bitte beachten Sie zunächst unsere Hinweise zum Semesterbeitrag und zu Studiengebühren und kommen bei Rückfragen gerne auf das Studierendensekretariat zu.

Hintergrund für die Änderung des Semesterbeitrags ist die Reduzierung des Studierendenwerksbeitrags von 72,00 Euro auf 50,00 Euro und die Erhöhung des Studierendenschaftsbeitrag von 10,00 Euro auf 15,00 Euro. Der Verwaltungskostenbeitrag bleibt unverändert bei 70,00 Euro.