Anträge auf Ausstellung diverser Zeugnisunterlagen
Mit dem Antrag auf Ausstellung einer Zweitfertigung können Sie ein bereits ausgestelltes Zeugnisdokument (Zeugnis oder Urkunde) erneut anfordern, wenn das Original verloren gegangen oder beschädigt ist. Für die erstmalige Ausstellung von Zeugnisunterlagen nach Studienabschluss ist dieser Antrag nicht notwendig.
Antrag auf Ausstellung einer Zweitfertigung eines Zeugnisdokumentes (PDF, 263 KB)
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von zwei Monaten an Ihre Postadresse. (§ 37 (1) BStPO LA GS i.d.F. v. 08.07.2020 / § 38 (1) BStPO LA Sek I i.d.F. v. 08.07.2020)
Grundschule
- Bestehensbescheinigung Master Lehramt Grundschule (60 ECTS):
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie i.d.R. innerhalb von zwei Wochen automatisch die Bestehensbescheinigung sowie eine Leistungsübersicht an Ihre Postadresse.
Damit die Unterlagen rechtzeitig für den Vorbereitungsdienst erstellt werden können, müssen spätestens in der zweiten Märzwoche alle Leistungen vorliegen.
- Zeugnisunterlagen:
Nach zwölf Monaten im Vorbereitungsdienst erhalten Sie eine Bestätigung des Seminars/Regierungspräsidiums über den Erwerb von 60 Leistungspunkten. Bitte reichen Sie diese Bescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie) mit dem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen für den Masterstudiengang Lehramt Grundschule PO 2015 postalisch im Prüfungsamt ein.
Ihre Zeugnisunterlagen erhalten Sie i.d.R innerhalb von vier Wochen an Ihre Postadresse.
(§ 31 (1) StudPO LA Master GS v. 14.02.2018 i.d.F. v. 08.07.2020)
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen sowie per E-Mail eingereichte Unterlagen nicht bearbeitet werden können.
Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen für den Masterstudiengang Lehramt Grundschule PO 2015 (PDF, 333 KB)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis Ende März die Bestehensbescheinigungen Grundschule und die Zeugnisunterlagen der Sekundarstufe I der Studierenden, die den Vorbereitungsdienst beginnen, Vorrang haben.
Sekundarstufe I:
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von vier Wochen an Ihre Postadresse. (§ 32 (1) StudPO Master LA Sek I vom 14.02.2018 i.d.F. v. 08.07.2020)
Damit die Unterlagen rechtzeitig für den Vorbereitungsdienst erstellt werden können, müssen spätestens in der zweiten Märzwoche alle Leistungen vorliegen.
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von zwei Monaten an Ihre Postadresse. (§ 27 (1) BStPO i.d.F. v.27.06.2013 / § 27 (1) BStPO GF/KP i.d.F. v.26.08.2019)
Nach Eingang der letzten Leistung erhalten Sie Ihre Zeugnisunterlagen automatisch innerhalb von vier Wochen an Ihre Postadresse. (§ 25 (1) Studien- u. PO Masterstudiengänge v. 25.06.2009 i.d.F. v. 29.09.2017)