PH mit Kind
Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd hat es sich zur Aufgabe gemacht, familienfreundliche Strukturen zu schaffen, so dass alle Mitglieder der PH mit Kindern – Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeitende in Verwaltung und im technischen Bereich – bestmögliche Bedingungen vorfinden.
Seit 2014 ist die PH Mitglied im Netzwerk „Familie in der Hochschule“ e.V. und hat sich in diesem Rahmen für die nächsten Jahren Ziele zum Ausbau der Familienorientierung gesetzt und Maßnahmen für deren Erreichung in einer Selbstverpflichtung(PDF, 166 KB) festgehalten.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Details zu den Unterstützungs- und Beratungsangeboten an der PH.
Ob eine Beurlaubung für Sie während der Schwangerschaft oder für die Betreuung Ihrer Kinder sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, z.B. ob Sie eine Förderungen nach BAFöG erhalten, denn BAFöG wird während eines Urlaubssemesters nicht gezahlt.
Neben der Beurlaubung gibt es auch die Option, für eine begrenzte Zeit in Teilzeit zu studieren. Dafür wird die Studienleistung von zwei Semestern auf vier Semester verteilt, so dass Sie etwa 50% studieren. Leider erfolgt für die Semester, die in Teilzeit studiert werden, ebenfalls keine Förderung nach BaFöG.
Nähere Informationen finden Sie hier: Urlaubssemester.
Für Studierende mit Kindern ergeben sich oft Fragen zu finanziellen Themen, beispielsweise zu Stipendien, Semestergebühren oder Elterngeld. Antworten finden Sie hier.
Eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Studien- oder Arbeitsorganisation für PH-Mitglieder mit Kindern ist eine geeignete Kinderbetreuung. Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten in Kita und durch Babysitting gibt es hier.
Speziell zur Unterstützung der Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen, die Mutter oder Vater werden, hat die PH das Programm „KarriereLeben in der Hochschule“, kurz „KLIO“ entwickelt. KLIO beinhaltet verschiedene Angebote für forschende und lehrende Eltern selbst aber auch für Abteilungs- und Projektleitungen sowie Promotionsbetreuer*innen. Informationen finden Sie hier.
Studierende und Mitarbeitende der PH, die schwanger sind oder stillen, haben nach dem Mutterschutzgesetz besondere Rechte und Pflichten.
Um den gesetzlichen Gesundheits- und Diskriminierungsschutz wirksam werden zu lassen, melden schwangere Studierende, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind oder wenn Sie stillen, sich bitte im Studierendensekretariat.
Weitere Infos und Formulare zum Thema Mutterschutz finden Sie hier.
Elternzeit bezeichnet nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit den Rechtsanspruch berufstätiger Eltern (Mütter und Väter), gemeinsam oder abwechselnd von der Arbeit freigestellt zu werden bzw. die Arbeitszeit zu reduzieren. Elternzeit ist in erster Linie relevant für Beschäftigte der PH sowie u. U. für Studierende. Weitere Infos hier.
Bei jeglichen Fragen oder Anliegen bezüglich der Vereinbarkeit Ihrer Tätigkeit an der PH mit Ihren familiären Aufgaben berät Sie gerne die Gleichstellungsreferentin.
Im Infokasten finden Sie außerdem verschiedene externe Beratungsangebote und Informationen.
Studierende mit Kindern können sich auf StudIP über neue Angebote oder Informationen auf dem Laufenden halten und sich miteinander vernetzen. Melden Sie sich dazu in StudIP einfach bei der ‚Veranstaltung‘ „Studieren mit Kind“ an.
Auch Forschende und Lehrende mit Kindern, die sich untereinander vernetzen wollen, steht eine solche StudIP-Gruppe zur Verfügung. Melden Sie sich dazu bei der ‚Veranstaltung‘ „Forschen und Lehren mit Kind(ern)“ an.
Väter oder Mütter, die ihr Kind mit an die PH nehmen, können sich in der Informationszentrale einen Korb mit Spielsachen ausleihen.
Auf dem Campus gibt es außerdem verschiedene Wickel- und Stillräume:
- im EG des Hörsaalgebäudes (Still- und Wickelraum HS 027),
- im Gebäudeteil A des Institutsgebäudes (Wickelmöglichkeit im Behinderten-WC A-109 im UG und der
- Ruhe- und Sanitätsraum A003) sowie
- in der Mensa (Wickelmöglichkeit im Behinderten-WC).
Die Studierendenwerke und das Land Baden-Württemberg machen es möglich, dass Kinder bis zum Alter von 10 Jahren, deren Vater oder Mutter an der PH studiert, in der Mensa kostenlos speisen können. Der entsprechende Mensa-Kids Ausweis ist nach Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung (Kinderausweis, Geburtsurkunde oder Krankenversicherungskarte) an der Mensakasse erhältlich. Außerdem können Sie sich in der Mensa einen Familientisch reservieren lassen.
Zwei Kinderstühle sind in der Mensa für alle PH-Mitglieder vorhanden.
Für Studierende mit Kindern, die im Rahmen ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt planen, bietet die Webseite www.auslandsstudium-mit-kind.de zahlreiche Informationen und Erfahrungsberichte zum Thema.